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Geschrieben von Berlin! am 13.11.2019, 11:42 Uhr

Der Arzt MUSS herausgeben!

Richtig ist zunächst, dass die Unterlagen, also Befunde, Notizen etc. pp. im Eigentum des Arztes stehen. es sind seine.
Aber, und jetzt kommts: es gibt ein gesetzlich normiertes Recht auf Einsicht in diese Unterlagen. das steht zB in der Berufsordnung der Ärzte, die für jeden Arzt in D verbindlich sind. Lies mal § 10 Abs. 2 MBO.
Dem zugrunde liegt eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes, des Bundesverfassungsgerichtes, aus dem Jahr 1999.
Um es mal kurz zu machen: der Patient selber hat (natürlich!!) einen Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte des Arztes, die ihn betrifft. man darf diese Originalunterlagen nicht mitnehmen, da sie im Eigentum des Arztes stehen. Aber man hat ein Anrecht darauf, dass Kopien gemacht werden oder gemacht werden können.

Sprich: der Arztr MUSS die Unterlagen herausgeben. Tut er es dennoch nicht, würde ich mich an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) wenden: Ärztekammer, Gesundheitsamt, es gibt auch oft Schlichtungsstellen für sowas.

(Mir platzt schon wieder eine Ader, wenn ich sowas höre....Ärzte haben einfach keinen guten Stand bei mir in letzter Zeit)

 
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