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von Mutti69  am 13.11.2019, 11:56 Uhr

Der Arzt MUSS herausgeben!

Dir braucht nix platzen, du weißt doch gar nicht was da wirklich vorliegt.

Vielleicht ist die Praxis an einen Nachfolger übergegangen und wenn man da vor dem Tresen steht und sagt, "geben Sie mir bitte meine gesamte Akte mit", dann wird man nunmal ein klares "Nein!" zu hören bekommen. Was auch völlig richtig ist, denn der Arzt ist verpflichtet die Unterlagen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend aufzubewahren. Das hebt auch eine Herausgabe an den Patienten nicht auf.

Du selber hast es in der Betreffzeile ja falsch geschrieben, dann aber richtig ausgeführt.
Im Betreff schreibst du der Arzt muss herausgeben. Nein, muss er nicht, aber man darf Kopien, bzw. Abschriften verlangen, im Rahmen der Akteneinsicht (die übrigens auch eingeschränkt ist, falls etwas drin steht, was für den Patienten nicht gut ist).

 
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