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Geschrieben von Saarlandmami2 am 16.03.2021, 6:56 Uhr

450 € Job

Lt Haufe... nicht:

"Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann. So hat der Arbeitgeber zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren,

ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird,
sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (Minijobs) oder
die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen."

 
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