Geschrieben von Saarlandmami2 am 16.03.2021, 6:56 Uhr |
450 € Job
Lt Haufe... nicht:
"Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann. So hat der Arbeitgeber zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren,
ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird,
sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (Minijobs) oder
die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen."
- 450 € Job - Zwurzenmami 15.03.21, 21:25
- Re: 450 € Job - Muhkuh-87 15.03.21, 21:28
- Re: 450 € Job - Fru 15.03.21, 21:29
- Re: 450 € Job - Liz_NGC2O7O 15.03.21, 21:33
- Re: 450 € Job - makkipakki 15.03.21, 21:54
- Re: 450 € Job - Saarlandmami2 16.03.21, 6:56
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