November 2010 Mamis

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Geschrieben von Zwerg2010, 30. SSW am 02.09.2010, 10:18 Uhr

vorsicht - Ausnahme!

Die Elternzeit beginnt nur dann "mit Woche 9", wenn das Kind am ET geboren wurde. Wurde es z.B. eher geboren, werden die Tage, die es vor ET zur Welt gekommen ist, hinten an die MuSchu-Frist dran gehängt. Kommt das Kind eine Woche eher, hieße es, dass die Elternzeit erst in Woche 10 beginnen würde. Kommt es zwei Wochen vor ET, würde die Elternzeit sogar erst in Woche 11 beginnen usw.

 
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