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Forum November Mamis 2010

Brauch mal schnell eine Antwort betrifft Elternzeit

Thema: Brauch mal schnell eine Antwort betrifft Elternzeit

Ich fahr in einer Stunde in meine Firma (bin ja schon im Urlaub und danach gleich MuSchu) muss ich meinem Arbeitgeber SCHRIFTLICH mitteilen, wielange ich in Elternzeit gehe oder reicht mündlich? Ich habe es mündlich schon mitgeteilt, will aber keinen Fehler machen, damit er nicht in 2 Jahren einen Strick für mich bereithält. (C: Brauch ich vielleicht sogar noch was schriftlich von ihm? Gruß TINE

von Tinchen79 am 02.09.2010, 09:02



Antwort auf Beitrag von Tinchen79

Huhu, komisch, dass du schon VOR der Geburt die Elternzeit bei deinem AG beantragen musst, ich habe ein Formular von meinem AG bekommen, dass muss ich ausfüllen und direkt nach der Geburt bei meinem AG abgeben oder hinschicken, ich könnte das heute noch gar nicht beantragen, weil ich ja das Geburtsdatum noch nicht weiß und das benötigt wird (zumindest auf meinem Vordruck) Mündlich hatte ich es meinem Chef und der Personalabteilung auch schon zu 50% mitgeteilt, 50% weil wir uns noch nicht sicher sind wie lange ich in Elternzeit gehe, die haben mir aber auch gleich gesagt dass das mündliche nicht verbindlich ist, es muss schriftlich beantragt werden und das nach der Geburt. Weiß jetzt aber auch nicht, ob das vielleicht von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist, weil ich mich selbst erst seit gestern näher mit dem Thema beschäftige. Grüße NIcole

von Chiaralina am 02.09.2010, 09:08



Antwort auf Beitrag von Tinchen79

hallo guten Morgen, ich habe vom Arbeitgeber versch. Zettel bekommen und musste die schon mal ausfüllen. * wie ich Elternzeit nehme und wie ich arbeite (ich bleibe ein Jahr daheim und komme dann 20 Std. Teilzeit) * was mit dem restlichen Urlaub geschehen soll (auszahlen oder stehen lassen. Wenn die kein Blatt haben, würde ich selbst kurz was schreiben (geht auch handschriftlich) und ne Kopie behalten. Ich habe keine Kopie behalten, bei uns läuft alles problemlos, bin mit den Damen der Personalabteilung befreundet, die melden sich bei mir bei Unklarheiten. Gruß Rocky2

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 09:10



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Ich habe nix von meinem Arbeitgeber bekommen und gehe mal davon aus, dass ich auch nix bekommen werde. Ist ne ziemlich kleine Firma. Mein Chefin hatte gefragt, ob ich schon wisse, wielange ich weg bleibe und da habe ich schonmal 2 Jahre angegeben, wobei ich evtl. nach einem Jahr einpaar STunden machen würde, wenn es passt, evtl von zuhause aus. Ich werd sonst heute einfach nochmal nachfragen und sonst vielleicht doch was schriftliches verfassen und per Post schicken, falls ich kein Formular vom Steuerberater bekomme. Danke schonmal für die Infos. TINE

von Tinchen79 am 02.09.2010, 09:14



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das heißt: 1 Woche nach der Geburt des Kindes. Du darfst Dir also bis dahin Zeit lassen. Der Mutterschutz von 8 Wochen wird auf die Elternzeit angerechnet, d. h. die Elternzeit beginnt in Woche 9 nach Geburt des Kindes, somit müsstest Du das kurz nach der Entbindung mitteilen. Früher kannst Du das, musst es aber nicht. Sonja

von sonji am 02.09.2010, 09:17



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Danke, jetzt hab ich fast schon gedacht, ich hätte damals etwas falsch verstanden :-) genauso wurde es mir nämlich auch gesagt!

von Chiaralina am 02.09.2010, 09:19



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Muss es schriftlich sein? Hat es Nachteile für mich, wenn ich es nicht beweisen kann??? Mündlich habe ich es ja schon mitgeteilt. Weißt du da was genaues??? TINE

von Tinchen79 am 02.09.2010, 09:44



Antwort auf Beitrag von Tinchen79

auf meinem Vordruck steht, dass man die Elternzeit schriftlich beantragen MUSS! Und ansonsten gleiches Vorgehen wie bei Sonja, es kann dich kein AG zwingen jetzt schon die Elternzeit zu beantragen, hab das grad nochmal in meinem schlauen Bauch nachgelesen :-)

von Chiaralina am 02.09.2010, 09:48



Antwort auf Beitrag von sonji

Die Elternzeit beginnt nur dann "mit Woche 9", wenn das Kind am ET geboren wurde. Wurde es z.B. eher geboren, werden die Tage, die es vor ET zur Welt gekommen ist, hinten an die MuSchu-Frist dran gehängt. Kommt das Kind eine Woche eher, hieße es, dass die Elternzeit erst in Woche 10 beginnen würde. Kommt es zwei Wochen vor ET, würde die Elternzeit sogar erst in Woche 11 beginnen usw.

von Zwerg2010 am 02.09.2010, 10:18



Antwort auf Beitrag von Tinchen79

...d.h. du kannst dein Kind bekommen und musst innerhalb der ersten Woche nach der Geburt Zeit einen Zweizeiler an deinen Arbeitgeber zu schicken. Erst mit der Geburt weißt du, wie lange die MuSchu-Frist geht (die Tage, die dein Kind eher zur Welt kommt, werden nämlich an die nach ET berechnete MuSchu-Frist noch hinten dran gehängt). Per Post = am besten mit Einschreiben, ansonsten persönlich übergeben.

von Zwerg2010 am 02.09.2010, 10:15



Antwort auf Beitrag von Zwerg2010

zur Einhaltung von Fristen immer die Schriftlichkeit wählen und den Zugang dokumentieren/nachweisen können. Entweder durch Einschreiben (über die Post) oder (unter Zeugen) persönlich abgeben oder den AG um eine Bestätigung des Eingang bitten.

von Zwerg2010 am 02.09.2010, 10:21



Antwort auf Beitrag von Zwerg2010

Genau so wie Zwerg sagt, ist es. Ich fasse nochmal zusammen: Der Antrag auf Elternzeit MUSS schriftlich erfolgen, hierzu reicht ein kurzer Zweizeiler reicht an den Arbeitgeber (einen Vordruck hätte ich hier, falls den jemand braucht). Der Antrag muss bis SPÄTESTENS 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen. Der Mutterschutz dauert 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Sollte das Kind früher kommen, verlängert sich entsprechend der Mutterschutz nach der Entbindung, dementsprechend fängt die Elternzeit auch erst später an. Den Antrag auf Elternzeit kann man früher abgeben, muss es aber nicht. Sonja

von sonji am 02.09.2010, 11:36



Antwort auf Beitrag von sonji

(C:

von Tinchen79 am 03.09.2010, 09:43