November 2010 Mamis

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Geschrieben von Zwerg2010, 30. SSW am 02.09.2010, 10:15 Uhr

7 Wochen vor Antritt der Elternezeit...

...d.h. du kannst dein Kind bekommen und musst innerhalb der ersten Woche nach der Geburt Zeit einen Zweizeiler an deinen Arbeitgeber zu schicken. Erst mit der Geburt weißt du, wie lange die MuSchu-Frist geht (die Tage, die dein Kind eher zur Welt kommt, werden nämlich an die nach ET berechnete MuSchu-Frist noch hinten dran gehängt).
Per Post = am besten mit Einschreiben, ansonsten persönlich übergeben.

 
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