November 2010 Mamis

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Geschrieben von sonji, 28. SSW am 02.09.2010, 11:36 Uhr

@All

Genau so wie Zwerg sagt, ist es.
Ich fasse nochmal zusammen:

Der Antrag auf Elternzeit MUSS schriftlich erfolgen, hierzu reicht ein kurzer Zweizeiler reicht an den Arbeitgeber (einen Vordruck hätte ich hier, falls den jemand braucht).

Der Antrag muss bis SPÄTESTENS 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen.

Der Mutterschutz dauert 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.

Sollte das Kind früher kommen, verlängert sich entsprechend der Mutterschutz nach der Entbindung, dementsprechend fängt die Elternzeit auch erst später an.

Den Antrag auf Elternzeit kann man früher abgeben, muss es aber nicht.



Sonja

 
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