November 2010 Mamis

November 2010 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Tinchen79, 29. SSW am 02.09.2010, 9:02 Uhr

Brauch mal schnell eine Antwort betrifft Elternzeit

Ich fahr in einer Stunde in meine Firma (bin ja schon im Urlaub und danach gleich MuSchu) muss ich meinem Arbeitgeber SCHRIFTLICH mitteilen, wielange ich in Elternzeit gehe oder reicht mündlich? Ich habe es mündlich schon mitgeteilt, will aber keinen Fehler machen, damit er nicht in 2 Jahren einen Strick für mich bereithält. (C:

Brauch ich vielleicht sogar noch was schriftlich von ihm?

Gruß

TINE

 
12 Antworten:

Re: Brauch mal schnell eine Antwort betrifft Elternzeit

Antwort von Chiaralina, 32. SSW am 02.09.2010, 9:08 Uhr

Huhu,

komisch, dass du schon VOR der Geburt die Elternzeit bei deinem AG beantragen musst, ich habe ein Formular von meinem AG bekommen, dass muss ich ausfüllen und direkt nach der Geburt bei meinem AG abgeben oder hinschicken, ich könnte das heute noch gar nicht beantragen, weil ich ja das Geburtsdatum noch nicht weiß und das benötigt wird (zumindest auf meinem Vordruck)
Mündlich hatte ich es meinem Chef und der Personalabteilung auch schon zu 50% mitgeteilt, 50% weil wir uns noch nicht sicher sind wie lange ich in Elternzeit gehe, die haben mir aber auch gleich gesagt dass das mündliche nicht verbindlich ist, es muss schriftlich beantragt werden und das nach der Geburt.
Weiß jetzt aber auch nicht, ob das vielleicht von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist, weil ich mich selbst erst seit gestern näher mit dem Thema beschäftige.

Grüße
NIcole

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauch mal schnell eine Antwort betrifft Elternzeit

Antwort von Rocky2, 31. SSW am 02.09.2010, 9:10 Uhr

hallo guten Morgen,
ich habe vom Arbeitgeber versch. Zettel bekommen und musste die schon mal ausfüllen.
* wie ich Elternzeit nehme und wie ich arbeite (ich bleibe ein Jahr daheim und komme dann 20 Std. Teilzeit)
* was mit dem restlichen Urlaub geschehen soll (auszahlen oder stehen lassen.

Wenn die kein Blatt haben, würde ich selbst kurz was schreiben (geht auch handschriftlich) und ne Kopie behalten.

Ich habe keine Kopie behalten, bei uns läuft alles problemlos, bin mit den Damen der Personalabteilung befreundet, die melden sich bei mir bei Unklarheiten.

Gruß
Rocky2

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauch mal schnell eine Antwort betrifft Elternzeit

Antwort von Tinchen79, 29. SSW am 02.09.2010, 9:14 Uhr

Ich habe nix von meinem Arbeitgeber bekommen und gehe mal davon aus, dass ich auch nix bekommen werde. Ist ne ziemlich kleine Firma. Mein Chefin hatte gefragt, ob ich schon wisse, wielange ich weg bleibe und da habe ich schonmal 2 Jahre angegeben, wobei ich evtl. nach einem Jahr einpaar STunden machen würde, wenn es passt, evtl von zuhause aus.

Ich werd sonst heute einfach nochmal nachfragen und sonst vielleicht doch was schriftliches verfassen und per Post schicken, falls ich kein Formular vom Steuerberater bekomme.

Danke schonmal für die Infos.

TINE

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die Frist ist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit ...

Antwort von sonji, 28. SSW am 02.09.2010, 9:17 Uhr

das heißt:
1 Woche nach der Geburt des Kindes.

Du darfst Dir also bis dahin Zeit lassen.

Der Mutterschutz von 8 Wochen wird auf die Elternzeit angerechnet, d. h. die Elternzeit beginnt in Woche 9 nach Geburt des Kindes, somit müsstest Du das kurz nach der Entbindung mitteilen.

Früher kannst Du das, musst es aber nicht.



Sonja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Sonja

Antwort von Chiaralina, 32. SSW am 02.09.2010, 9:19 Uhr

Danke, jetzt hab ich fast schon gedacht, ich hätte damals etwas falsch verstanden :-) genauso wurde es mir nämlich auch gesagt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Sonja

Antwort von Tinchen79, 29. SSW am 02.09.2010, 9:44 Uhr

Muss es schriftlich sein? Hat es Nachteile für mich, wenn ich es nicht beweisen kann??? Mündlich habe ich es ja schon mitgeteilt.

Weißt du da was genaues???

TINE

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Tinchen

Antwort von Chiaralina, 32. SSW am 02.09.2010, 9:48 Uhr

auf meinem Vordruck steht, dass man die Elternzeit schriftlich beantragen MUSS!
Und ansonsten gleiches Vorgehen wie bei Sonja, es kann dich kein AG zwingen jetzt schon die Elternzeit zu beantragen, hab das grad nochmal in meinem schlauen Bauch nachgelesen :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

7 Wochen vor Antritt der Elternezeit...

Antwort von Zwerg2010, 30. SSW am 02.09.2010, 10:15 Uhr

...d.h. du kannst dein Kind bekommen und musst innerhalb der ersten Woche nach der Geburt Zeit einen Zweizeiler an deinen Arbeitgeber zu schicken. Erst mit der Geburt weißt du, wie lange die MuSchu-Frist geht (die Tage, die dein Kind eher zur Welt kommt, werden nämlich an die nach ET berechnete MuSchu-Frist noch hinten dran gehängt).
Per Post = am besten mit Einschreiben, ansonsten persönlich übergeben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

vorsicht - Ausnahme!

Antwort von Zwerg2010, 30. SSW am 02.09.2010, 10:18 Uhr

Die Elternzeit beginnt nur dann "mit Woche 9", wenn das Kind am ET geboren wurde. Wurde es z.B. eher geboren, werden die Tage, die es vor ET zur Welt gekommen ist, hinten an die MuSchu-Frist dran gehängt. Kommt das Kind eine Woche eher, hieße es, dass die Elternzeit erst in Woche 10 beginnen würde. Kommt es zwei Wochen vor ET, würde die Elternzeit sogar erst in Woche 11 beginnen usw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Einhaltung von Fristen

Antwort von Zwerg2010, 30. SSW am 02.09.2010, 10:21 Uhr

zur Einhaltung von Fristen immer die Schriftlichkeit wählen und den Zugang dokumentieren/nachweisen können. Entweder durch Einschreiben (über die Post) oder (unter Zeugen) persönlich abgeben oder den AG um eine Bestätigung des Eingang bitten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@All

Antwort von sonji, 28. SSW am 02.09.2010, 11:36 Uhr

Genau so wie Zwerg sagt, ist es.
Ich fasse nochmal zusammen:

Der Antrag auf Elternzeit MUSS schriftlich erfolgen, hierzu reicht ein kurzer Zweizeiler reicht an den Arbeitgeber (einen Vordruck hätte ich hier, falls den jemand braucht).

Der Antrag muss bis SPÄTESTENS 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen.

Der Mutterschutz dauert 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.

Sollte das Kind früher kommen, verlängert sich entsprechend der Mutterschutz nach der Entbindung, dementsprechend fängt die Elternzeit auch erst später an.

Den Antrag auf Elternzeit kann man früher abgeben, muss es aber nicht.



Sonja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @All : Danke! o. T. TINE

Antwort von Tinchen79, 30. SSW am 03.09.2010, 9:43 Uhr

(C:

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft:

Frage zu elternzeit

Erstmal herzlichen Glückwunsch für alle die bereits ausgekugelt haben und ihr kleines Wunder bereits in den Armen halten. Den anderen wünsche ich eine tolle und schnelle Geburt

von Sabi1990 28.11.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Elternzeitantrag

Hallo ihr Lieben, ich stehe gerade total auf dem Schlauch (ich schiebe es mal auf die Hormone) und könnte eure Hilfe gebrauchen. Am 21.10.22 ist mein Kleiner geboren. Da er vor dem errechneten ET kam, wird die Differenz ja einfach an die Mutterschutzfrist nach der Geburt ...

von Lena0105 28.10.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Steuerfragen und Elternzeit...

Hallo zusammen ich habe ein paar Steuerfragen... Blöderweise spuckt Google mir, egal, wie ich es formuliere, immer nur etwas zu dem "Trick" aus, wie man sein Elterngeld erhöht, wenn man soundsoviele Monate vorher die Steuerklasse ...

von Flocke90, 25. SSW 08.08.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Elternzeit

Hallo Ich bin mir noch unsicher ob ich 1 oder 2 Jahre Elternzeit nehme.Wisst ihr schon wie lange ihr in Elternzeit geht ? Und wann ist bei euch denn der ET die Zeit vergeht ja echt schnell und so lange ist es ja nicht mehr bei mir ist der ET ...

von MeMa22, 27. SSW 04.08.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Elternzeit

Wie lange wollt bzw. könnt ihr denn in Elternzeit gehen? Habt ihr euch dazu schon Gedanken gemacht? Ich werde vorerst 2 Jahre anmelden und dann je nachdem vielleicht sogar auf 3 verlängern und im dritten Jahr aber schon wieder für ein paar Stunden arbeiten gehen oder auch ...

von Emma123, 13. SSW 04.05.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.. Ich bin Lehrerin und Verbeamtet und aktuell wegen meines ersten Kindes bis 31.07.22 in Elternzeit. Ich möchte am 01.08. noch nicht wieder in meinen Job einsteigen. Option 1 wäre also die Elternzeit bis zum Beginn des ...

von Kaja12 16.03.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Krank nach Elternzeit

Hallo ihr lieben, Meine beste Freundin hat zeitgleich mit mir ein Kind bekommen und in der Elternzeit aber pro Woche 15 Stunden gearbeitet. Sie müsste ab März wieder arbeiten gehen. (Eingewöhnung in der Krippe etc fand statt) Nun hat sie sich bei einem Sturz allerdings das ...

von 25Karat 19.02.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Elternzeit 2 oder 3 Jahre

Hallo zusammen, Mein Mann und ich sind am überlegen, ob ich 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantragen soll. Der Grundgedanke ist, 2 Jahre definitiv für das Baby da zu sein und im dritten Jahr auf teilzeit arbeiten zu gehen. Der Arbeitgeber muss ja während der Elternzeit eine ...

von Keep_smiling, 32. SSW 07.09.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Elternzeit

Hallo ihr. Ich wollte mal fragen wie lange ihr so Elternzeit macht? Ab wann geht ihr denn in Elternzeit bzw. Wie habt ihr das in den Elterngeldantrag geschrieben? Meine Maus ist am 9.11.2020 geboren. Ich möchte gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen. Wie schreibe ich das denn in ...

von Caro03172 16.11.2020

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Höhe Mutterschutzgeld nach Elternzeit

Hallo zusammen, ich dachte eigentlich, die Sache wäre klar, aber nun bin ich doch unsicher. Wie ist das mit der Höhe des Mutterschaftsgeldes in meinem Fall: ich bin in Elternzeit und mein Mutterschutz beginnt schon eine Woche nach Ablauf der Elternzeit, sprich 1 Woche Arbeit ...

von LeaBee 28.09.2020

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Elternzeit

Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2010 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.