Hallo ihr lieben, Meine beste Freundin hat zeitgleich mit mir ein Kind bekommen und in der Elternzeit aber pro Woche 15 Stunden gearbeitet. Sie müsste ab März wieder arbeiten gehen. (Eingewöhnung in der Krippe etc fand statt) Nun hat sie sich bei einem Sturz allerdings das Sprunggelenk gebrochen und wird somit nicht arbeiten können. Bekommt sie dann das Krankengeld von den 15 Stunden arbeiten oder von ihrem vollzeitgehalt was sie ab 1.3 bekäme? Und ja, ich frage tatsächlich nicht für mich :) ich darf noch bis Ende des Jahres zu Hause bleiben