Geschrieben von Visa17, 13. SSW am 09.12.2020, 21:34 Uhr |
Schwangerschaftsvorsorge ab 2021
Hey,
mir wurde es so erklärt, dass weiterhin bei jeder Vorsorge ein Ultraschall durchgeführt werden darf, wenn als Grund z. B. erhöhtes Sicherheitsbedürfnis der Schwangeren vorliegt. Wie auch immer man das dann interpretieren mag... Die eine Frau hat vll. Schmerzen gehabt, sonstiges Ziehen, einen Alptraum, null Symptome, natürlich auch FG. Also die Palette an Gründen, warum man als Schwangere einen zusätzlichen US durchführen lassen kann ist, wie du siehst lang und beliebig erweiterbar. Ich denke kein Arzt weist eine beunruhigte Schwangere ab und trägt die Verantwortung, falls dann doch was sein sollte.
- Schwangerschaftsvorsorge ab 2021 - Wunschkind_2021, 5. SSW 09.12.20, 15:29
- Re: Schwangerschaftsvorsorge ab 2021 - Vani22w 09.12.20, 18:24
- Re: Schwangerschaftsvorsorge ab 2021 - Herbstfrüchtchen18, 6. SSW 09.12.20, 19:27
- Re: Schwangerschaftsvorsorge ab 2021 - Wunschkind_2021 09.12.20, 19:41
- Re: Schwangerschaftsvorsorge ab 2021 - Visa17, 13. SSW 09.12.20, 21:34