Geschrieben von Snowfläke am 10.03.2014, 12:43 Uhr |
Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?
Im Flur geht es um "Allgemeinfläche", die allen Miteigentümern
zu gleichen Teilen gehört.
Es hängt aber auch davon ab, ob ihr in einem reinen Mietswohnhaus wohnt,
oder ob es eine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) ist.
Jeder Eigentümer hat im Flur genau gleich viel oder wenig Rechte wie der
andere Miteigentümer..
Schlussendlich ist es immer eine Ausmachungssache zwischen allen Miteigentümern.
Dies ist allerdings österreichisches Recht, im Deutschen kenne ich mich nicht aus...
- Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur? - 1-5_Mami, 17. SSW 09.03.14, 10:56
- Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur? - Mama0811 09.03.14, 11:35
- Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur? - 1-5_Mami, 17. SSW 09.03.14, 11:43
- Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur? - Snowfläke 10.03.14, 12:43
- Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur? - Mama0811 09.03.14, 11:35