von xBekki, 26. SSW am 29.10.2016, 9:32 Uhr |
Mutterschutzgesetz
Hallo ihr lieben
Frage mich schon die ganze Zeit zwei Sachen:
1. Habe ein halbes Beschäftigungsverbot und dennoch 12 Tage am Stück (Montag der ersten und Samstag+Sonntag der zweiten Woche frei). Ich arbeite in der Krankenpflege. Ist das zulässig?
2. Wenn es in einer Woche je einen Sonntag und einen Feiertag gibt und ich an beiden arbeite, muss ich dann zwei Tage frei bekommen oder nur einen?
Find das Mutterschutzgesetz bei solchen Sachen viel zu allgemein geregelt und gibt darüber nichts preis.
Vielleicht wisst ihr ja was.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!
- Mutterschutzgesetz - xBekki, 26. SSW 29.10.16, 9:32
- Re: Mutterschutzgesetz - Taschi101, 25. SSW 29.10.16, 10:17
- Re: Mutterschutzgesetz - xBekki, 26. SSW 29.10.16, 10:39
- Re: Mutterschutzgesetz - littlemisterandme, 30. SSW 29.10.16, 14:11
- Re: Mutterschutzgesetz - Taschi101, 25. SSW 29.10.16, 10:17
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