Januar 2017 Mamis

Januar 2017 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von xBekki, 26. SSW  am 29.10.2016, 9:32 Uhr

Mutterschutzgesetz

Hallo ihr lieben
Frage mich schon die ganze Zeit zwei Sachen:

1. Habe ein halbes Beschäftigungsverbot und dennoch 12 Tage am Stück (Montag der ersten und Samstag+Sonntag der zweiten Woche frei). Ich arbeite in der Krankenpflege. Ist das zulässig?
2. Wenn es in einer Woche je einen Sonntag und einen Feiertag gibt und ich an beiden arbeite, muss ich dann zwei Tage frei bekommen oder nur einen?

Find das Mutterschutzgesetz bei solchen Sachen viel zu allgemein geregelt und gibt darüber nichts preis.

Vielleicht wisst ihr ja was.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft:

Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Huhu Mädels, blöde Frage, die sich mir jetzt erst stellte: Gemäß Paragraph 16 Mutterschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Frau für Untersuchungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft erforderlich sind, freizustellen. Ein entgeltausfall darf ...

von Glückskeks2018 22.08.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Hallo Mädels!!! Ich Brauch mal euren Rat ... Habe am Mittwoch in meiner Arbeit Bescheid gegeben das ich schwanger bin, da ich in einer medizinischen Einrichtung arbeiten und viel mit infektiösem material wie Blut usw. Zu tun habe. Müsste dann meine Spätabendschicht bis ...

von Soul_in_heaven, 7. SSW 23.05.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort:   Mutterschutzgesetz

Die letzen 10 Beiträge im Forum Januar 2017 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.