Mai 2014 Mamis

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Geschrieben von xsunshinex, 30. SSW am 06.03.2014, 14:04 Uhr

Krankenkasse Beiträge Elternzeit

Hallo zusammen :)
So ihr Lieben habe die ersten Infos von der Krankenkasse :)
Also, wenn ich nach 8 Wochen Mutterschutz Elterngeld bekomme und meine Chefin mich nach 8 Wochen Mutterschutz abmeldet und es reibungslos ineinander läuft bin ich 1Jahr lang beitragsfrei Krankenversichert. Es darf aber kein Tag zwischen den Sachen liegen. Weil dann muss ich selber die Krankenkasse zahlen. Nächsten Freitag ruft mich eine Frau von der Stadt Köln an um mit mir das nochmal durch zukauen was sich besser lohnt.

Ich Danke euch nochmal für die Infos
Habt einen schönen Tag

 
7 Antworten:

Re: Krankenkasse Beiträge Elternzeit

Antwort von Mell.oo, 30. SSW am 06.03.2014, 14:33 Uhr

He dankeschön. Ich warte immer noch auf den Rückruf von der AOK. Hab auch nachgefragt. So kenne ich das noch von meinen beiden grossen, das es beitragsfrei ist. Aber damals war es noch das Elterngeld. Supi lieb von dir !!!

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Re: Krankenkasse Beiträge Elternzeit

Antwort von Pingu86 am 06.03.2014, 14:36 Uhr

Bei welcher Krankenkasse bist du? Bin ja auch in Köln krankenversichert. Was bedeutet das denn jetzt?

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Re: Krankenkasse Beiträge Elternzeit

Antwort von xsunshinex am 06.03.2014, 14:39 Uhr

Ich bin bei der Techniker Krankenkasse.
Was meinst du was was bedeutet? :)

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Re: Krankenkasse Beiträge Elternzeit

Antwort von trauriger-engel, 30. SSW am 06.03.2014, 17:00 Uhr

Ja toll..

Das kenne ich gar nicht...

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Re: Krankenkasse Beiträge Elternzeit

Antwort von Pingu86 am 06.03.2014, 18:27 Uhr

Mein Mann hat es mir erklärt. Bin ja momentan nicht so aufnahmefähig.

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Re: Krankenkasse Beiträge Elternzeit

Antwort von jeanny83, 7. SSW am 06.03.2014, 22:01 Uhr

ich schleich mich mal ein....habs grad gelesen. da ich bei ner krankenkasse arbeite kann ich euch aufklären ;)
wenn du in muttrrschutz gehst und danach elternzeit nimmst, bist du beizragsfrei für maximal drei jahre. aber nur wenn du vorher in einem versicherungspflichtigen beschäftigungsverhaltnis warst (also über 450 euro) und dein Arbeitsverhältnis währenddessen ruht. hierbei ist es egal ob du tatsächlich elterngeld bekommst oder nicht.
wwnn kein Arbeitsverhältnis bestand, also z.b arbeitslos dann bist du nur beitragsfrei solange du elterngeld tatsächlich beziehst, also halt ein jahr. danach könnte man sich dann ggf. bei ehemann mitversichern. geht nur bei verheirateten.
ich hoffe, ich habs verständlich geschrieben ;) sonst nomml fragen ;)
lg

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Re: Krankenkasse Beiträge Elternzeit

Antwort von xsunshinex am 07.03.2014, 9:27 Uhr

Hey
Pingu86, oh echt... du arme. Aber manchmal hab ich das auch das mir jemand was erzählt u ich es gar nicht verstehe..

ja cool das ist doch mal gut zu wissen.
vielen dank!!!!
lg

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