Geschrieben von Anny85 am 10.01.2020, 10:47 Uhr |
Individuelles Beschäftigungsverbot
Dieses BV hat mit heute morgen mein FA ausgestellt und ich habe natürlich vergessen etwas wichtiges zu fragen und errreiche jetzt niemand mehr.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Nun darf ich nur noch 4 Std am Tag arbeiten.
Ich arbeite 2x Woche a 8 Stunden.
Bedeutet das nun, dass ich an diesen beiden Tagen nur 4 Std arbeiten darf oder heißt dass, das ich nun 4x4 Stunden arbeiten muss und sich Die Zeit nur anders verteilt.
Danke schon mal.
Re: Individuelles Beschäftigungsverbot
Antwort von Inena, 24. SSW am 10.01.2020, 11:10 Uhr
Das kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht. Stehen da explizit die beiden Tage drin? Dann nur 4 Stunden. Wenn aber generell alle Tage gearbeitet werden könnte, weil nichts dazu im Vertrag steht dann kannst du 4 Stunden jeden Tag.
Red da am besten mal mit deinem AG, vielleicht kann er dich ja auch nur an diesen 2 Tagen gebrauchen...
Re: Individuelles Beschäftigungsverbot
Antwort von Anny85 am 10.01.2020, 11:18 Uhr
Danke dir.
Vertraglich festgehalten sind 19,5 Stunden pro Woche, die natürlich arbeitgeberfreundlich von Montag bis Freitag verteilt werden, wie es gerade gebraucht wird.
Re: Individuelles Beschäftigungsverbot
Antwort von Miaundhanna am 10.01.2020, 21:09 Uhr
Dann ist es wahrscheinlich dass er es auf 4x4 abändert... wenn das stressiger für dich ist als 2x8 würde ich einfach nichts unternehmen in der Richtung...
Re: Individuelles Beschäftigungsverbot
Antwort von Zhara1807 am 10.01.2020, 23:20 Uhr
Ich würde es auch auf 4x4 aufteilen , ich glaube das wäre für dich viel entspannter als 2x8 Stunden am Tag.
Du kannst dich ja mal mit deinen Chef darüber unterhalten und uns dann mal berichten
Re: Individuelles Beschäftigungsverbot
Antwort von MrsSchleife, 28. SSW am 11.01.2020, 7:46 Uhr
Genau. Das bedeutet nur, dass du nicht mehr als 4 Stunden täglich arbeiten darfst.
Es schränkt aber nicht in der gesamt stundenzahl oder Tageszahl ein. Die sind vertraglich bestimmt.
Ich habe ein bv für 5stunden täglich.
Allerdings gehe ich sonst auch vollzeit.
Ich finde das angenehm.
Die 5 Stunden schaffe ich körperlich (zumindest noch) und ich sehe es positiv überhaupt arbeiten, raus zu gehen, Bewegung zu haben...
Wenn du 4 mal 4 schaffst nimm das so an und sehe das positiv... So lange du dich noch gut bewegen kannst.. Du kommst raus. Hast nen Alltag, ne andere Aufgabe.. Das ist bald eh alles anders.. Und ich denke dass das in der Schwangerschaft durchaus positiv ist, zumindest etwas zu arbeiten. Vorrausgesetzt Man schafft das noch!!
Alles Gute und liebe Grüße aus dem April Bus
Re: Individuelles Beschäftigungsverbot
Antwort von LisaM90 am 11.01.2020, 18:15 Uhr
Hallo aus dem September 2019
Hatte eine 4 Tage Woche (4*8h) und ebenfalls ein individuelles Beschäftigungsverbot auf 4h.
Arbeite in einem großen Konzern. Die zentrale Personalstelle hat dann geprüft und entschieden, dass ich 4mal 4h (zu gleichem Gehalt natürlich) arbeiten muss, nicht 5* 4h.
Also am besten einfach die Personalabteilung ansprechen ob 2mal 4h dann deine Sollzeit sind, vielleicht kommt es bei dir auch so :)
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