Geschrieben von Bea2310 am 29.07.2015, 8:23 Uhr |
Frage zur Elternzeit
Hi zusammen
Wie ist das denn genau mit der Elternzeit?
Ich würd gern 1 Jahr daheim bleiben und dann wieder 20 Std pro Woche arbeiten. Jenach Auftragslage evtl schon etwas früher remote
Wie lange muss ich da beantragen?
Kann ich auch länger nehmen und dann doch früher in die Arbeit zurückkehren?
Bin da etwas verwirrt und unsicher und blicke nicht wirklich durch
Danke für eure Erfahrungen!
Re: Frage zur Elternzeit
Antwort von tame82, 24. SSW am 29.07.2015, 8:55 Uhr
Hi,
Erfahrungen habe ich keine ist meine erste schwangerschaft. Wer dir hier aber weiterhelfen kann ist dein jugendamt vor ort die kennen alle gemauen bestimmungen u können dir deine fragen beantworten.
Lg
Meike
Re: Frage zur Elternzeit
Antwort von NerdyLady1978 am 29.07.2015, 9:18 Uhr
Soweit ich weiß kannst du die Elternzeit vorzeitig abbrechen, sofern der Arbeitgeber zustimmt.
Sicher ist, dass du die Elternzeit innerhalb der ersten 24 Lebensmonate des Kindes sofort beantragen musst (im Falle der Mutter in der Woche nach der Geburt), da es 7 Wochen vorher beantragt werden muss (Mutterschutz geht ja 8 Wochen).
Re: Frage zur Elternzeit
Antwort von LittleKitty88 am 29.07.2015, 19:07 Uhr
Also Elternzeit beantragst du definitiv maximal 7 Wochen VOR der Geburt!!! Nicht während des Mutterschutzes! Ganz wichtig erstmal das eine zu wissen. (außer dein Freund nimmt 2 Monate Elternzeit direkt nach der Geburt!!! Aber generell kannst du den Antrag bei deinem AG früher einreichen)
Du kannst doch in Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten. Das wäre bei 20 Std. sicher machbar. Dann kannst du das doch mit angeben und nimmst 2 Jahre Elternzeit und gibts dann rechtzeitig dem Jugendamt bescheid das du wieder Teilzeit arbeiten gehst ab dem und dem Datum. Glaube in dem Vordruck kannst das sogar mit ankreuzen auf Teilzeit.
Ansonsten schau mal das du bei dir in der Nähe so ein Familienzentrum findest (z.B. Sos Kinderdorf oder ähnliches). Solche Stellen helfen dir kostenlos bei Problemstellungen im Antrag. Hab es damals beim ersten auch gemacht.
Wichtig ist auch das du Elternzeit insgesamt 3 Jahre nehmen darfst, aber nur beim selben Arbeitgeber!!! Nimmst du nur 1 Jahr kannst du bis zum vollendeten 6. Lebensjahr die weiteren 2 Jahre Elternzeit beantragen. (bis 7. Geburtstag. Kannst also zur Einschulung quasi 2 Jahre Elternzeit beantragen wenn sie offen ist und dein AG einverstanden! Würde es aber schriftlich festhalten lassen! Mündlich ist so ein krummes Ding). Wechselst du den AG verfällt die restliche Zeit.
Elterngeld könntest du z.B. dann auch auf 2 Jahre halbieren lassen. Lohnt sich aber nur bedingt und musst du finanziell ausrechnen. Viel Glück
Re: Frage zur Elternzeit
Antwort von NerdyLady1978, 29. SSW am 30.07.2015, 13:18 Uhr
Als Frau muss sie doch nicht 7 Wochen vor der Geburt die Elternzeit beantragen, die 8 Wochen nach der Geburt hat sie doch eh Mutterschutz.
Klar, wenn ihr Partner Elternzeit gleich ab Geburt machen will, ist 7 Wochen vor der Elternzeit ja gleichzeitig 7 Wochen vor der Geburt.
Mich verwundert dein Widerspruch, da ich mir eigentlich ziemlich sicher war, hier alles im Griff zu haben.
Meinst du vielleicht das Mutterschaftsgeld? Das habe ich z. B. heute beantragt (29. Woche), weil ich heute die Bestätigung vom Frauenarzt bekommen habe.
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