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Geschrieben von DasZweiteGlück, 9. SSW am 24.09.2018, 20:21 Uhr

Frage zum Mutterschutzgesetzt

Hallo zusammen!
Ich mal wieder...
Heute hat meine Chefin mich um ein Gespräch für morgen gebeten. Sie möchte etwas mit mir besprechen.

Kurz zur Firma:
Wir sind 2 Geschäfte mit 3 Mitarbeitern, wo von 2 nur Teilzeit gehen. Heißt wenn jemand krank ist oder im Urlaub wird es eng.
Das eine Geschäft läuft auch nicht gut.

Jetzt war ich dieses Jahr leider 3x jeweils 3 Wochen krank. 1. Mal wegen meiner Fehlgeburt, das 2. Mal wegen psychischen Beschwerden und jetzt nochmal wegen Übelkeit und einer starken Erkältung in der Schwangerschaft.

Jetzt habe ich Angst dass sie mir morgen vielleicht sagen könnte, dass sie mich kündigt, weil ich so oft krank war bzw weil sie sich daher nicht auf mich verlassen kann und somit 1 Laden oft den halben Tag zu machen muss wenn ich kurzfristig ausfalle.
Natürlich weiß sie noch nichts von meiner Schwangerschaft, da ich morgen erst in die 10 Woche komme.

Wie verhalte ich mich denn morgen?
Sie kann mich doch nur nicht kündigen wenn sie von der Schwangerschaft weiß.

Ich weiß aber natürlich nicht, ob es tatsächlich um eine Kündigung morgen geht.

Würde mich freuen über eure Ratschläge!

 
12 Antworten:

Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von beyondthemaze am 24.09.2018, 21:11 Uhr

Und wenn du ihr morgen zuvorkommst und direkt eingangs sagst dass du schwanger bist?

So wie „ Gut dass wir jetzt mal Zeit für ein Gespräch haben, ich wollte Ihnen nämlich zeitnah mitteilen dass ich schwanger bin.“

Zwar doof, dass du es dann jetzt schon sagen musst, aber falls es um eine Kündigung gehen sollte wäre das sicher nicht vermeidbar.

Alles Gute für das Gespräch morgen!

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von Mina_123, 27. SSW am 25.09.2018, 5:42 Uhr

Falls Sie dich kündigen sollte hast du Zeit die schwangerschaft 2 Wochen nach der Kündigung noch mitzuteilen am besten schriftlich mit einschreiben. Eine Kündigung wird damit nichtig.

Alles Liebe

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von CajunShrimp, 13. SSW am 25.09.2018, 15:31 Uhr

Ich würde auch die proaktive Möglichkeit nutzen. Ich hab’s meinem Chef auch letzte Woche in der 12. gesagt, weil ich ihn nur zweimal im Jahr oder so sehe.
Ich drück die Daumen, dass es gut lief!

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von Jani1988, 12. SSW am 25.09.2018, 19:06 Uhr

Und worum ging es ? Ich hoffe um etwas ganz anderes

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von DasZweiteGlück, 10. SSW am 25.09.2018, 20:11 Uhr

Habe tatsächlich meine Kündigung bekommen. Habe sie aber nicht unterschrieben und ihr gleich gesagt, dass ich schwanger bin. Ich habe sie um eine friedliche Einigung gebeten. Sie soll mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, das wäre dann auch für sie besser. Sie kennt sich nicht aus damit, war die Antwort... Sie hat darauf gedrängt dass ich unterschreibe. Hab es aber nicht gemacht. Was für ein Sch... TAG...

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von Jani1988, 12. SSW am 25.09.2018, 20:42 Uhr

Was für ein Mist, das tut mir leid!!!
Hättet ihr dann große finanzielle Probleme oder geht es mit dem Gehalt von deinem Mann?
Ein BV wäre doch am einfachsten... da hast du Recht!! Ich hätte auch nicht unterschrieben.

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von zitronenmama, 13. SSW am 25.09.2018, 21:08 Uhr

Das geht gar nicht.

Im Ernstfall wende dich an einen Anwalt und lass dich beraten, scheu nicht davor zurück, solche Schritte zu gehen, FALLS sie anfängt dich unter Druck zu setzen und krumme Dinger zu drehen.

Und schick ihr eine schriftliche Mitteilung über deinen Status als Schwangere - per Mail oder so, damit sie nicht sagen kann, du hättest darüber nichts erzählt.

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von zitronenmama, 13. SSW am 25.09.2018, 21:12 Uhr

UND - du solltest SOFORT beim Arbeitsgericht Einspruch gegen die Kündigung erheben - sofort deswegen, weil da Fristen existieren. Je schneller, desto effektiver.

Und immer ruhig bleiben. Du packst das :)

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von DasZweiteGlück, 10. SSW am 26.09.2018, 9:34 Uhr

Danke für deine Tipps!
Das mache ich heute auf jeden Fall noch schriftlich und lasse mir den Erhalt bestätigen.

Wie mache ich das denn mit dem Arbeitsgericht? Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus. Hatte nie Probleme mit der Arbeit. Ich habe ja keine Kündigung mitgenommen.

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von Mina_123 am 26.09.2018, 11:07 Uhr

https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigungsschutz/kuendigungsschutzklage.html?utm_source=adwords&utm_medium=ad_m&utm_campaign=GSN_56783663022&utm_term=ratgeber_kündigungsschutzklage_e_1t3&utm_content=&gclid=EAIaIQobChMIjNuV5KfY3QIVT1XTCh3KXgkJEAAYAyAAEgLWnfD_BwE

Lies dir das mal durch im Zweifel hol dir einen Anwalt er erledigt das alles für dich aber die Frist ist sehr kurz also am besten direkt anrufen wird alles gut werden keine sorge

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von zitronenmama, 14. SSW am 26.09.2018, 15:02 Uhr

Ich hab schon rausgelesen, dass sie dir die Kündigung verpassen wollte und du nichts unterschrieben hast. Trotzdem solltest du dich zeitnah informieren, lass dich gegebenenfalls krank schreiben, dokumentiere wirklich alles.

Das wird schon werden :)

Und falls sie dir den Erhalt deiner Bestätigung der Schwangerschaft nicht bestätigen willst, also wenn du ihr "nur" ein Papier in die Hand drückst und sie nein sagt, machs entweder direkt nochmal per Mail oder übergib ihr im Beisein von Zeugen das Dokument.

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Re: Frage zum Mutterschutzgesetzt

Antwort von CajunShrimp, 13. SSW am 27.09.2018, 14:52 Uhr

Ohje. Tut mir Leid :-(
Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass du dich nicht unterkriegen lässt! Wie die anderen ja auch geschrieben haben, ist das Recht da echt absolut auf deiner Seite!!! Mach dich bitte nicht verrückt !!!

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