Januar 2015 Mamis

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Geschrieben von malapatka am 09.12.2014, 10:43 Uhr

Frage zu Elternzeit und Elterngeld

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen...

Bis wann kann ich denn nun Elternzeit nehmen? Also so, dass es auch bezahlt wird?
ET war ja der 06.01.2015, geboren wurde er am 02.12.2014.
Muss ich da ab dem 02.12.2015 schon wieder arbeiten oder verlängert sich die Zeit durch die Frühgeburt (wenn ja bis wann?)

Und was trage ich dann beim Elterngeldantrag ein, wenn durch die Frühgeburt später ausgezahlt werden soll? Ab welchem Lebensmonat und bis welchem vollendetem Lebensmonat?

Hab versucht mir da einiges anzulesen, aber mir raucht der Kopf und irgendwie verunsichert das ganze eher als zu helfen

 
9 Antworten:

Re: Frage zu Elternzeit und Elterngeld

Antwort von Malajis, 34. SSW am 09.12.2014, 11:56 Uhr

Hey , ich bin schon den ganzen Mittag dabei durch dieses Thema durchzusteigen und das günstigste für uns rauszuholen . Ich kann dir nur raten bei der zuständigen Familienkasse/ Elterngeldberatungsstelle anzurufen und dir alle Infos für deinen individuellen Fall zu holen. Ich habe auch erst selbst rumgelesen und gemacht und getan, hab dann schließlich da angerufen und nach 20min war alles geritzt, es ist einfach jedes Mal ein Einzelfall und komplett individuell....hoffe konnte dir etwas helfen.

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Re: Frage zu Elternzeit und Elterngeld

Antwort von WunschMaus, 37. SSW am 09.12.2014, 12:28 Uhr

Also soweit ich weiß kannst du nur vom 1.- 12. Lebensmonat Elterngeld beantragen, es sei denn du bist allein Erziehend. Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Da du ja ein Frühchen hast bist du 12 Wochen im Mutterschutz ab dem Tag der Geburt, das wird dir dann auf die Elternzeit angerechnet. Also ab Geburt bis zur 12. Lebenswoche bekommst du Mutterschaftsgeld und ab der 13. Lebenswoche bis zum 12. Lebensmonat bekommst du Elterngeld. Dann müsstest du am 02.12. wieder arbeiten wenn du nur ein Jahr Elternzeit nimmst.

Sonst Ruf doch einfach mal da an?! Ich würde am Telefon ganz gut beraten.

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Re: Frage zu Elternzeit und Elterngeld

Antwort von Unglaubliches Wunder, 33. SSW am 09.12.2014, 12:44 Uhr

Auf das Elterngeld hat die " Frühgeburt" keinen Einfluß. Du kannst quasi bis 1.12.2015 Elterngeld beziehen oder es auf zwei Jahre aufteilen.Zusätzlich kann der Vater noch 2 Monate nehmen.Ab 14. LM. hast du dann Anspruch auf Betreuungsgeld wenn du das Kind zu Hause betreust.
Lediglich aufs Mutterschaftsgeld, wenn du Anspruch drauf hattest, wirkt sich die Frühgeburt aus. Allerdings wird das ja aufs Elterngeld angerechnet, so das dann eventuell der Beginn des Elterngeldes später ist, aber trotzdem nicht über insgesamt 12 Monate.

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Re: Frage zu Elternzeit und Elterngeld

Antwort von malapatka am 09.12.2014, 12:52 Uhr

Alles klar, dann versteh ich das jetzt auch. Dachte nur wenn man länger mutterschaftsgeld bekommt, dass sich das Elterngeld dann nach hinten verlagert. Und dann hätte ich nicht mehr durchgeblickt.

Danke euch

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Re: Frage zu Elternzeit und Elterngeld

Antwort von Unglaubliches Wunder, 33. SSW am 09.12.2014, 12:55 Uhr

Nein, ist nur das das Geld von unterschiedlichen Zahlstellen kommt. Und der Landkreis durch die Frühgeburt weniger für dich ausgeben muss, weil länger Geld von der Krankenkasse kommt.

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Re: Frage zu Elternzeit und Elterngeld

Antwort von malapatka am 09.12.2014, 14:00 Uhr

Na die haben es gut danke für die Info!

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Was meinst du mit Betreuungsgeld???

Antwort von Hummeldumm, 34. SSW am 09.12.2014, 20:17 Uhr

Dachte nach 12 Monaten bekommt man nichts mehr , wobei ich es dann auf 24 Monate auszahlen lassen möchte das Elterngeld. Also die Hälfte pro Monat. Überlege auch ob ich nun die Steuerklasse dann von IV auf V ändern sollte. Immerhin ist die Hälfte nicht wirklich viel. Das Elterngeld ist wohl steuerfrei aber progressionswirksam und somit wird dann bei der Kombination von 3 und 5 wohl eine Steuernachzahlung auf uns zukommen. Wobei man bei der Kombi von 4 und 4 mit ner Erstattung rechnen kann. Zumindest wenn ich das richtig verstanden habe... Was mach ich bloss
Proberechnung mit der Elster und den Zahlen aus den Vorjahren??? Ist nicht zufällig ein Steuerexperte unter euch

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Re: Frage zu Elternzeit und Elterngeld

Antwort von Yami_d, 36. SSW am 09.12.2014, 23:05 Uhr

Unser Steuerberater sagte letztes Mal zu uns, dass wir bei der gemeinsamen Steuererklärung ohnehin beide auf 4/4 gerechnet werden, auch wenn wir jetzt 3/5 haben.
Da mein Mann ab diesen Monat mehr verdient, haben wir jetzt auch gewechselt auf 5/3. Elterngeld fällt bei mir eh eher dürftig aus, da ich nun zwei Monate ALG 1 bekommen habe. Bei der Zusammenlegung der "Gehälter" wird wohl kein Minus für uns rauskommen.

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Re: Was meinst du mit Betreuungsgeld???

Antwort von Unglaubliches Wunder, 33. SSW am 10.12.2014, 15:04 Uhr

Wenn du dein Kind zu Hause behältst und es nicht in eine Kita oder Tagesmutter gibst, dann hat man ab dem 14.-36.Lebensmonat Anspruch auf 150€ Betreuungsgeld.

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