Januar 2020 Mamis

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Geschrieben von Ma18Ma20 am 05.12.2019, 18:48 Uhr

Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Hallo,

ich habe vor, während des zweiten Elternzeitjahres zu arbeiten.
Die Elternzeit möchte ich jedoch auf verschiedene Tage bzw. Wochen stückeln...

Aber wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch??

Grundsätzlich besteht das ganze Jahr 30 Tage Anspruch (jetzt mal ohne Elternzeit gerechnet)!

Wenn ich pro gearbeiteten Monat 2,5 Tage Urlaub erarbeitet habe, wie sieht der Anspruch an Urlaub aus, wenn ich einen halben Monat in Elternzeit wäre und die andere Hälfte arbeite?

Der Arbeitgeber darf ja den Urlaub durch die Elternzeit kürzen!

Ist es dann so, dass er die Elternzeit "hochrechnet" und mir dann den Urlaub entsprechend kürzt oder ist es so, dass ich dann statt den 2,5 Tagen dann nur 1,75 Tage Urlaub habe ???

Ich erreiche seit zwei Wochen die zuständige Personalerin nicht, andere kennen sich nicht aus und verweisen mich nur auf die...

Ich würde nur gerne mal mit der Planung Elternzeit und Arbeit anfangen.

Und mein Hirn ist eh matsche matsche #Schwangerschaftsdemenz

Kennt sich einer von euch aus?

Wird jemand von euch während EZ arbeiten? Und wie teilt ihr euch die EZ ein?

LG

 
11 Antworten:

Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von Buddy36, 36. SSW am 05.12.2019, 19:12 Uhr

In den Monaten, wo du auch arbeitest (wieviel ist egal) hast du für den jeweiligen Monat vollen Urlaubsanspruch. Schau mal hier, da ist es gut erklärt:
https://www.elterngeld.de/elternzeit-urlaub/#gref
VG

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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von Ma18Ma20 am 05.12.2019, 19:39 Uhr

Hallo

ja das weiß ich.

Aber wenn ich den Monat halbiere?

Ein Beispiel:

Ich arbeite vom 01.04. - 15.04. und
gehe in Elternzeit vom 16.04.- 30.04.

Wie wird denn dann der Urlaub gewertet?

Vielleicht versteht man mein Anliegen anhand dieses Beispiels eher

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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von goldenbean am 05.12.2019, 20:03 Uhr

Du bekommst für jeden Monat, in dem du arbeitest 2,5 Tage Urlaub (bei 30 Tagen im Jahr). Wenn du vom 15.3. - 15.4. nicht arbeitest, bekommst du trotzdem für März und April den vollen Urlaub. Wenn du vom 15.3. - 15.5. nicht arbeitest, dann bekommst du für März und Mai den Urlaub, für April aber nicht.

Schöne Grüsse!

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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von Buddy36, 36. SSW am 05.12.2019, 20:04 Uhr

Dann hast du für den Monat April trotzdem 2.5 Tage Urlaubanspruch. Selbst wenn du nur am 1.4. arbeiten würdest und danach Elternzeit hast, steht dir für April der volle Urlaubsanspruch (in deinem Fall 2.5 Tage) zu.

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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von Ma18Ma20 am 05.12.2019, 20:12 Uhr

Vielen lieben Dank. Frage mich, wieso das keiner aus der Personalabteilung erläutern konnte ...



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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von Pinguini am 05.12.2019, 20:30 Uhr

Mein Mann nimmt ab Geburt Elternzeit. Seine Personalabteilung sagt, dass das Baby nicht am 01.01. kommen sollte, weil er dann den Urlaubsanspruch für Januar verliert. Wenn es am 02.01. kommt, hat er vollen Urlaubsanspruch. Du verlierst also nur die Urlaubstage für jeden Monat, den du komplett Elternzeit hast

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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von Muffin2014 am 05.12.2019, 21:01 Uhr

Du kannst doch aber nur volle Monate Elternzeit nehmen. Das weißt du schon, oder?
Die Urlaubstage verringern sich nur, wenn du nicht 5 Tage die Woche arbeitest, sondern z.B. 3 oder 4.

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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von Ma18Ma20 am 06.12.2019, 7:06 Uhr

Nur volle Monate???

Hab gehört, dass es auch Tage- bzw. Wochenweise geht

Dann muss ich doch mal bei einem Arbeitsrechtler nachfragen, da steig ich grad echt nicht durch

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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von Suserl81, 39. SSW am 06.12.2019, 10:24 Uhr

Hallo aus dem Dezember,

Nicht volle Monate, sondern volle LEBENSmonate. Das heißt wenn das Kind am 6.1. geboren würde, wäre der 1. LM der 6.1.-5.2. usw...
Es geht nicht dann zu sagen, ich nehm EZ vom 1.2.-29.2. oder 15.2.-29.2.... immer nur LM!

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Re: Elternzeit Aufteilung - Urlaubsanspruch?

Antwort von drosera am 06.12.2019, 10:48 Uhr

Hi, man muss sich weder an die Kalender- noch an die Lebensmonate halten. Man darf die Elternzeit aber nur auf 3 Abschnitte aufteilen. Du kannst also nicht sagen: ich nehme 3 Tage EZ, dann 2 Tage Urlaub, dann arbeite ich 2 Wochen und das dann 12x im Jahr ....

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Halt stopp

Antwort von Muffin2014 am 06.12.2019, 14:53 Uhr

Moment.....ich weiß was hier der Denkfehler ist.
Ich habe es aufs ElternGELD bezogen. Denn das kann man nur für volle Monate (Ja, ich weiß LEBENSmonate) beantragen.
ElternZEIT ist davon unabhängig
Aber kann man nur in 3 Abschnitte teilen.


Kannst du nicht einfach 3 Jahre Elternzeit einreichen mit Teilzeitarbeit?
So mach ich das. Ich reiche 2 Jahre ein und die letzten 4 Monate arbeite ich schonmal 6 Stunden (1 Tag) in der Woche. Hab ich so mit meinem AG abgeklärt.
Vielleicht kannst du das ja auch so abklären, dass die Arbeitszeit auf 2 Wochen Verteilt ist.
Ich weiß aber nicht, wie es dann mit Urlaub aussieht

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