Mai 2017 Mamis

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von cathiileiin, 27. SSW  am 21.02.2017, 11:41 Uhr

Elternzeit?!

Wie is das eigentlich mit der Elternzeit ?! Ich hatte mit meinem
Arbeitgeber darüber noch nicht gesprochen wie lange ich das machen würde und ich weiß nicht wann ich das jetzt machen soll und ob ich das schriftlich mache???

Und kann ich mir aussuchen wie lange ich in Elternzeit bleiben möchte ?
Wir hatten überlegt ob ich vielleicht doch zwei Jahre daheim bleibe...darf mein Arbeitgeber auch sagen er möchte das nicht? Oder wie läuft das genau?

 
9 Antworten:

Re: Elternzeit?!

Antwort von Erima am 21.02.2017, 11:51 Uhr

Wie lange du in Elternzeit gehst ist deine Entscheidung.
Der Arbeitgeber hat da keine Entscheidunggewalt drüber.
informieren musst du ihn trotzdem darüber auch die Krankenkasse und so. Nur wie das mit dem Geld läuft bin ich noch nicht so Form drin.
Ich brauche 14 Monate aber nur 12 werden bezahlt?

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Re: Elternzeit?!

Antwort von SweetBunny4321, 27. SSW am 21.02.2017, 11:52 Uhr

Du bekommst spätestens 7 Wochen vor ET einen gelben Schein für dein AG wo alles draufsteht zwecks MuSchu und ET.
Das per Einschreiben mit Rückschein mit Antrag auf Elternzeit stellen wir lange bzw ab wann du wieder einsatzbereit bist. Ich werde noch mein Resturlaub von 01/17- 8 Wochen nach ET an die Elternzeit ranhängen und das so im schreiben auch formulieren...

Gewähren muss er dir das meiner Meinung nach, wenn du es ihm spätestens 7 Wochen vorher anzeigst. Dir stehen ja 3 Jahre zu bis glaub ich zum 8. Lebensjahr... und während der Elternzeit Plus 3 Monate danach bist du ja auch unkündbar.

Ich werde aus finanziellen Gründen nur ein Jahr bleiben. Und dann gibt's ja im Endeffekt nur 10 Monate Elterngeld weil ja die ersten 8 Wochen noch das Mutterschaftsgeld mit angerechnet wird... dh letztes Elterngeld würde ich ca 28.4.18 bekommen und erstes Gehalt dann aber erst Ende Juni 28

Weiß jemand ob man dieses Problem überwinden kann, in dem ich im Elterngeld Antrag statt Monat 1-12, einfach Monat 2-13 ankreuze ? Ich bin ja dann ab Monat 13 wieder voll beschäftigt, nur dass das Gehalt eben erst Ende des Monats kommt... versteht ihr das Problem ?

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Re: Elternzeit?!

Antwort von Beph, 29. SSW am 21.02.2017, 12:30 Uhr

Beantragen muss man Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn, sprich noch in der ersten Lebenswoche des kleinen und muss schriftlich, aber formlos erfolgen!

"Anspruchsdauer:
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also bis zu 36 Monate betragen. Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus. Für Geburten ab 1. Juli 2015 können bis zu 24 Monate Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, ohne dass es der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Der Arbeitgeber kann eine Übertragung der Elternzeit in diesen Zeitraum nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen."

Man kann auch ein Jahr beantragen und 7 Wochen vor Ende (einmalig) ein zweites Jahr dazu beantragen ohne das der Arbeitgeber was dagegen tun kann.

Zu Bedenken gilt das man in der Elternzeit auch bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten darf wenn der Arbeitgeber mit macht. Der bestehende Vertrag ruht so lange und der Kündigungsschutz bleibt bestehen. Wenn man aber zeitgleich Elterngeld bezieht wird das angerechnet! Du kannst also zB. sagen 2 Jahre Elternzeit und nur für 1 Jahr das Basiselterngeld beantragen und parallel aber für das zweite Jahr Teilzeitarbeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Oder was ich überlegt habe (muss ja auch mehr als 1 Jahr überbrücken bis Kita Start): ich beantrage 8 Montage Basiselterngeld und splitte die restlichen 4 Monate in je 2 ElterngeldPlus Monate mit halben Elterngeld Bezug.

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Re: Elternzeit?!

Antwort von Herbstlaub1 am 21.02.2017, 12:34 Uhr

Die Zeiten wo du mutterschaftsgeld kriegst zählen schon mit rein . Ist also schon Monat 1-2 . Du kriegst dementsprechend wenn du Elterngeld auf ein Jahr nimmst das Elterngeld nur bis zum 12 Lm des Kindes .wenn der Partner auch will kann er zusätzlich 2 Monate nehmen ob er da parallel mit dir geht oder das 13 / 14 lebensmonat anhängt oft egal .
Zu der Aufteilung auf zwei Jahre kann ich leider nix sagen kenn ich mich nicht aus

Ich habe 3 Jahre Elternzeit eingereicht . Habe das gestern auch schon alles erledigt weil ich mich noch in der Elternzeit von Kind 1 befinde , diese habe ich nun gekündigt zum Mutterschutz von Kind zwei , darum steht mir wieder der ag Anteil im Mutterschutz und die euros von der kk zu , komme dann im Mutterschutz wieder auf mein altes Gehalt das ich vor 3 Jahren verdient hab , allerdings muss dies richtig gekündigt werden .

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Re: Elternzeit?!

Antwort von zümrüt, 26. SSW am 21.02.2017, 13:12 Uhr

Liebe cathi,
Du musst die Elternzeit unbedingt fristgemäss einreichen und schriftlich da gilt kein Fax oder E-mail. Du alleine kannst entscheiden bis 3 Jahre gehts du kannst natürlich so lange nehmen wie du Elterngeld bekommst wenn du finanziell angewiesen bist. Oder wenn du es rekax haben möchtest und das Kind bis zu Kita versorgen willst bleibt 3 Jahre dahaim. Das tut dir gut und Kinds Seele auch. Ein Kind braucht 3 Jahre die optimale Fürsorge ich bin für die Ganze Elternzeit kann auch mit Papi teilen er kann zum 7 Monate nehmen natürlich nur wenn man keine Geldnöte hat und die Frau auch Vollzeit gut bekommt.

Ich bin ja jetzt Hausfrau bin nicht mehr im Beruf werde ich die ganzen 3 Jahre wieder nehmen und mein Mann nimmt 2 Monate am anfang zur Gewöhnung denn mit einem Kleinkind hyperativ schaffe es nicht. Ich nehme dann den Mindessatz glaube 300 Euro+75 € unter 3 Jahre Kindzuschlag. Bis meine Kleine 3 Jahre ist.

Also cathi 7 vorher beantragen wie dir es passt. Wenns nicht schriftliches dem Arbeitgeber eingeht ist riskant.

Deine Entscheidung wieviel wielange wie aufgeteilt.

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Re: Elternzeit?!

Antwort von blacky1981, 27. SSW am 21.02.2017, 13:33 Uhr

Also ich beantrage ab Geburt meines Kindes drei Jahre Elterzeit.

Ein Jahr bleibe ich ohne Bezüge zuhause. D. h. 2 Monate sind quasi durch das Mutterschaftsgeld abgedeckt, der Rest durch das Elterngeld.
Anschließend werde ich für zwei Jahre die maximal erlaubten 30 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber arbeiten.

Ab dem 1. Geburtstag meines Kindes muss ich dann quasi wieder arbeiten gehen. Hab ich bei meinem letzten Kind auch so gemacht und bin damit super zurecht gekommen.

Dein Arbeitgeber kann Dir nicht vorschreiben, wie lange Du Elternzeit zu nehmen hast. Problematisch kann es nur werden, wenn Du zurückkehrst. Oftmals bekommt man nicht seinen Arbeitsplatz wieder und ich habe durch Freundinnen schon mitbekommen, dass die Arbeitgeber sich im Punkt Teilzeitarbeit querstellen.

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Re: Elternzeit?!

Antwort von cathiileiin, 27. SSW am 21.02.2017, 14:37 Uhr

Danke für eure ganzen Antworten !! :)

Wo muss ich denn hin wenn ich mich da mal beraten lassen will?

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Re: Elternzeit?!

Antwort von zümrüt am 21.02.2017, 14:56 Uhr

Rathaus oder Bürgerbüro deiner Stadt oder Gemeinde.

Du kannst auch den Antrag online ausdrucken und wenn du nicht weiter weist mit ausfüllen bei der Elterngeldstelle anrufen.

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Re: Elternzeit?!

Antwort von Herbstlaub1 am 21.02.2017, 22:51 Uhr

Elterngeldstelle hat mir gut weitergeholfen bzw unsere Stadt hat auch so ein babysprechtag aber Elterngeld stelle war super , bei uns haben die auch aussensprechtage Weil unsere nicht in der Nähe ist

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