Geschrieben von steffalive, 28. SSW am 03.03.2021, 16:09 Uhr |
Elterngeld / Elternzeit
Kennt sich jemand damit gut aus?
Wir wollen uns auf jeden Fall beraten lassen, ist momentan aber nur telefonisch möglich, was ich persönlich doof finde. Mir fällt dann die Hälfte erst im Nachhinein ein und irgendwie finde ich das am Telefon auch schwierig alles mitzubekommen usw. naja hilft ja nix.
Gibt es irgendwo ne gute Seite wo man recht unkompliziert mal checken kann was die beste Option ist?
Mein Freund will auch 2-3 Monate Elternzeit nehmen (der arbeitet Vollzeit) und ich werd 24 Monate anmelden. Dann Elterngeld plus beantragen und ab dem 18. Monat oder so wieder arbeiten gehen.
Wenn ich jetz mit 19,5 std arbeite, kann ich damit auch wieder vor Ende der Elternzeit weitermachen oder heißt „Teilzeit arbeiten während Elternzeit“ dass ich nochmal weniger arbeiten müsste, also quasi Teilzeit von meinen Stunden?
Mich nervt der Quark so. Fand ich bei meinem Sohn schon super unübersichtlich und kompliziert.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Twins2021 am 03.03.2021, 16:37 Uhr
Das gibt es einen tollen Rechner für hier ist der link:
https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
Hoffe es hilft dir weiter
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Tanja_1989, 30. SSW am 03.03.2021, 17:19 Uhr
Soweit ich weiß, ist die einzige Bedingung für Teilzeit während der Elternzeit, dass es zwischen 15 und 30 Stunden sind. Wie viel vorher gearbeitet wurde ist glaube ich recht egal
Ich finde das aber auch alles mega unübersichtlich und diese ganzen Anträge nerven mich gerade total
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Minimäuschen, 29. SSW am 03.03.2021, 18:05 Uhr
Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage verstehe.
Du arbeitest im Moment 19,5h/Woche. Nach der Geburt möchtest du dann erstmal gar nicht arbeiten und ab dem 18. Monat wieder mit 19,5h einsteigen. Richtig?
Da stellt sich mir die Frage, warum du jetzt „nur“ 19,5h arbeitest. Bist du jetzt schon in Elternzeit eines Geschwisterchens? Stehen nicht mehr Stunden in deinem Arbeitsvertrag? Wenn du eh nicht mehr arbeiten kannst, würde man für den Zeitraum einfach keine Elternzeit anmelden (heißt, du würdest nur 18 statt 24 Monate beantragen).
Hat es einen Grund, warum du Elterngeld Plus nehmen willst, obwohl du in der ersten Zeit gar nichts verdienst?
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Tanja_1989 am 03.03.2021, 18:15 Uhr
Minimäuschen, auch ohne Elterngeld zu beziehen macht es durchaus Sinn die Elternzeit länger anzumelden. Der Arbeitgeber darf dann nämlich Teilzeit nur aus sehr triftigen Gründen ablehnen und es besteht dann weiterhin Kündigungsschutz.
Und Elterngeld Plus macht auch insofern Sinn, als das es sonst nur 12 Monate Elterngeld gibt und sie möchte ja 18 Monate.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Minimäuschen, 29. SSW am 03.03.2021, 19:03 Uhr
Ok, Kündigungsschutz hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm.
Aber ob ich jetzt 12 Monate volles Elterngeld oder 24 Monate halbes Elterngeld bekomme, macht kaum einen Unterschied (zumindest, wenn man nicht zu der Kategorie Mensch gehört, die zum Monatsende chronisch pleite ist, weil sie das Geld ausgeben muss, sobald es da ist).
Wenn man das Geld auf einen so langen Zeitraum steckt, wird es einem über mehrere Jahre immer wieder auf die Freibeträge angerechnet. Selbst, wenn du beim Elterngeld Plus durch's Einkommen keine Abzüge hast, kann es am Ende trotzdem zu einer höheren Nachzahlung bei der Steuer führen (Stichwort Progressionsvorbehalt)
Aber jetzt zurück zur eigentlichen Frage:
In §15 Absatz 5 Satz 4 BEEG heißt es
„Unberührt bleibt das Recht, sowohl die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war.“
(In Absatz vier steht übrigens, dass nicht mehr als 30h/W gearbeitet werden darf - was bei 19,5h/W ja erfüllt wäre.)
Demnach würde ich sagen, dass es geht. Du darfst nur nicht vergessen, die Teilzeittätigkeit in deinem Antrag auf Elternzeit anzugeben.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Tanja_1989 am 03.03.2021, 19:18 Uhr
Ah, das ist tatsächlich ein guter Hinweis mit dem Progressionsvorbehalt. Hatte das bisher nicht auf dem Schirm...
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Minimäuschen, 29. SSW am 03.03.2021, 19:33 Uhr
Sehr schön, dann haben wir heute beide 'was gelernt
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Mützipütz, 29. SSW am 03.03.2021, 19:38 Uhr
Ach dieser Steuerkram.Kann mir das einer für dumme erklären?
Ich bin bis 14.4 im BV.Dann in Mutterschutz bis grob Ende Juli.Dann nehme ich die 22 Monate halbes Elterngeld.Sind grob 1000euro weniger als Gehalt.
Danach bin ich noch 2-3 Monate ohne Gehalt Zuhause bis die Kita los geht.
Finanziell alles kein Problem aber wie verhält es sich mit der Nachzahlung?Kann man das ausrechnen?Daran habe ich gar nicht gedacht.Wäre ja blöd.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von steffalive am 03.03.2021, 19:38 Uhr
Ja ich arbeite aktuell regulär 19,5 std laut Vertrag. Weil ich alleinerziehend bin und im Schichtdienst (über Nacht), anders würde ich es gar nicht geregelt kriegen.
Ok das heißt du würdest direkt 18 Monate anmelden - und „volles“ Elterngeld beziehen? Dann hätte ich halt 6 Monate kein Einkommen. kriegt man dann mehr Elterngeld? Nee oder? Könnte ich auch einfach 18 Monate anmelden auf Elterngeld plus?
Und wenn ich 18 anmelde, ist unabhängig davon, wieviele Monate mein Freund nimmt? Oder muss ich 24 anmelden dass er dann quasi davon auch mehr nehmen könnte (wenn er zb 3-4 Monate möchte)?
Danke dir - vielleicht kannst du mir da weiterhelfen, du scheinst dich ja gut auszukennen.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Anna ivf 1, 17. SSW am 03.03.2021, 20:28 Uhr
Kurze Frage du hast einen freund bist aber alleinerziehend? Wie geht das denn. Wohnt ihr dann nicht zusammen? Bin da verwirrt gerade
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von steffalive am 03.03.2021, 21:36 Uhr
Mein Freund wohnt erst seit letztem Jahr September hier. Seit 2017 bin ich aber mit meinem Sohn alleinerziehend. ;)
Der stammt aus der geschiedenen Ehe.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Bärenohr am 03.03.2021, 22:14 Uhr
Bei der Steuerfrage kann ich nicht helfen.
Ich hätte aber noch einen weiteren Punkt:
Falls diese Schwangerschaft nicht die letzte geplante bei euch ist, macht es ggf. Sinn zu beachten, wie lange man Ersatzleistungen bezieht - also Elterngeld. Denn soweit ich es verstanden habe werden diese Monate bei der Berechnung des nächsten Anspruchs nicht berücksichtigt. Sehr wohl aber leider Monate in denen man kein Einkommen hatte und auch keine Ersatzleistung erhalten hat. Damit schmälert man dann den Anspruch beim nächsten Kind.
Irgendwie ist das echt ein Kopfschmerzthema
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Mützipütz am 03.03.2021, 23:21 Uhr
Ne nach Nr.3 ist endgültig Schluss.Da darf er Schnippischnappi nah bei Sacki machen lassen
Ich finde das auch nur kompliziert.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von steffalive, 29. SSW am 04.03.2021, 9:06 Uhr
Ich glaub ich hab jetzt nach einigem rumrechnen die beste Variante gefunden.
Werde wahrscheinlich 19 Monate Elternzeit nehmen und für 12 (bzw 10 abzüglich Mutterschaftsgeld) Elterngeld beantragen und dann noch 7 Monate Elterngeld plus.
Mein Freund wird die 2 Partnermonate nehmen (nach der Entbindung und dann so im13./14. Lebensmonat).
Denke so kommt am meisten bei rum.
Achja bei uns ist die kinderplanung dann auch abgeschlossen. Haben gar nicht mehr Platz und ich bin dann - für mich gefühlt - zu alt. Bin jetzt schon 37.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Minimäuschen, 29. SSW am 04.03.2021, 11:58 Uhr
Ich hätte es auch gemischt.
Liege ich mit der Annahme richtig, dass du erst 2023 wieder arbeiten gehen willst?
Dann würde sich anbieten, den größten Teil des Anspruchs in 2022 abzurufen. Wenn du da kein Einkommen hast, kann das EG deine Steuern auch nicht erhöhen.
In den Monaten 1&2 wirst du die zwei Monate Mutterschaftsgeld nehmen.
In Lebensmonat 9 - 14 hätte ich Basiselterngeld genommen (der Zeitraum müsste ins nächste Jahr fallen).
Für 15 - 19 bleibt dann Elterngeld Plus. Damit bleiben dir noch drei weitere Monate EG Plus, die du in diesem Jahr nehmen könntest.
Diese Variante setzt aber voraus, dass du die erste Zeit ohne Einkommen überbrücken kannst. Außerdem fällt die Steuerlast bei geringeren Einkommen nicht so stark ins Gewicht. Welchen Unterschied das Ganze am Ende tatsächlich bei dir macht, kannst du hier überschlagen:
https://www.steuertipps.de/service/rechner/steuer-bei-lohnersatzleistungen-progressionsvorbehalt/
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Minimäuschen, 29. SSW am 04.03.2021, 12:40 Uhr
In 2021 hast du 3,5 Monate (bis zum Mutterschutz) dein reguläres Einkommen, auf das du Steuern zahlen musst. Je mehr Elterngeld du in diesem Jahr bekommst, desto höher wird der Steuersatz, den du auf dieses Einkommen zahlst.
Wenn du in 2022 aber ohnehin kein Einkommen hast, auf das du Steuern zahlen müsstest, bietet es sich an, einen möglichst großen Teil des Geldes in diesem Zeitraum abzurufen.
Grundsätzlich würde sich bei dir und steffalive die gleiche Aufteilung anbieten.
Ich weiß leider nicht genau, in welches Steuerjahr der 8. Lebensmonat fällt. Wenn der in 2022 fällt, wäre auch hier Basiselterngeld sinnvoll.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Abc12, 31. SSW am 04.03.2021, 13:50 Uhr
Ach, das ist ja interessant, das wusste ich vorher gar nicht! Bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes können wohl ausgeklammert werden. Da macht es ja Sinn, die letzten beiden Monate auf Elterngeld Plus aufzuteilen, damit im Fall der Fälle die ganzen 14 Monate ausgeklammert werden können
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Tanja_1989 am 04.03.2021, 15:14 Uhr
Vielleicht habe ich das jetzt auch falsch verstanden, aber es ist nicht möglich 12 Monate Elterngeld und dann nochmal 7 Monate Elterngeld Plus zu beziehen. Nach 12 Monaten Basiselterngeld wäre dein Anspruch nämlich aufgebraucht.
@Minimäuschen
Antwort von Mützipütz, 29. SSW am 04.03.2021, 17:42 Uhr
Ich habs leider noch nicht ganz gerafft aber du scheinst ja voll den Durchblick zu haben.
Also ich gehe am 14.4 in Mutterschutz der dann bis grob Ende Juli geht.
Dann nehme ich nach dem Mutterschutz 22 Monate Elterngeld plus bis Mai 2023.Also die hälfte Geld.Arbeiten tue ich nicht nebenbei.
Dann habe ich Juni-Juli kein Einkommen.Aber da ich noch in Elternzeit bin bin ich wenigstens versichert.
Ab August bin ich wieder arbeiten bzw.nehme Urlaub für die Eingewöhnung.Ggf.fange ich aber auch erst im September wieder an.
Also ich habe 2021 mit Gehalt und Elterngeld nicht mehr Jahresbrutto als sonst.2022 nur Elterngeld plus und 2023 dann ab Mai kein Einkommen bis August oder September und dann wieder richtiges Einkommen.
Also in keinem Jahr hat man doch mehr Einkommen als regulär.Also ja generell nicht,weil auch Basiselterngeld immer weniger ist.Wie kann es dann passieren das man evtl.Steuern zurückzahlen muss?
Ich meine an meinem Plan würde sich so oder so nichts ändern aber so generell versteh ich das nicht.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von steffalive am 04.03.2021, 17:45 Uhr
Ok. Also laut den Rechner im Internet bei Familienportal.de geht das aber
Ich hasse das, blicke da nie durch
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von steffalive am 04.03.2021, 17:47 Uhr
Danke für den Tipp.
Da werd ich mal versuchen (in meinen beschränkten mathematischen Fähigkeiten ) gegenzurechnen. Evtl kann mein Freund da helfen oder die Seite, die du genannt hast.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von steffalive am 04.03.2021, 17:51 Uhr
Da sollte meine Antwort von oben eigentlich hin
Aber was ich noch nicht kapiert habe: kann ich jetzt insgesamt 12 Monate Elterngeld UND weitere 6/7 Monate Elterngeldplus nehmen? Laut dem Rechner im Netz ging das ja.
Und ja würde wohl zum Januar 23 wieder einsteigen wollen ins Arbeitsleben
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Tanja_1989, 30. SSW am 04.03.2021, 20:19 Uhr
Stimmt aber leider nicht.
Du hast insgesamt 12 Monate Elterngeld. Die ersten 2 Monate (Mutterschutz) sind immer Basiselterngeld. Bleiben also noch 10 Monate übrig. Die kannst du in Elterngeld Plus umwandeln, also das Geld über 2 Monate aufteilen lassen.
Wenn du 18 Monate Elterngeld beziehen möchtest, kannst du also höchstens 6 Monate Basiselterngeld beantragen (inklusive dem Mutterschutz) und dann 12x Elterngeld Plus.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von steffalive am 04.03.2021, 20:40 Uhr
Ok. Ist ja mega Mist dass der Rechner dass dort so als stimmend anzeigt. Hab mich schon gefreut.
Dann werd ich wohl doch nochmal in der Beratung anrufen und das dort alles genau besprechen.
Re: Elterngeld / Elternzeit
Antwort von Minimäuschen, 29. SSW am 04.03.2021, 20:40 Uhr
Tanja hat schon Recht. Wenn du zwölf Monate Basiselterngeld beziehst, ist dein Anspruch danach aufgebraucht.
Du könntest fünf Monate Basiselterngeld nehmen. Wenn du die verbleibenden 7 Monate in Elterngeld Plus umwandelst, bekommst du weitere 14 Monate Geld - dann kämst du in Summe auf deine 19 Monate.
Wenn ich beim Familienportal versuche, mehr als die 12 Monate Basiselterngeld abzurufen, bekomme ich aber auch eine Fehlermeldung (siehe Bild).
Hast du möglicherweise angegeben, dass du alleinerziehend bist und den Partnerschaftsbonus nutzen willst? Damit hättest du tatsächlich mehr Monate zur Verfügung.
Wärst du alleinerziehend, bekämst du den Elterngeldanspruch deines Freundes auch noch. Beim Partnerschaftsbonus müsstet ihr beide immer zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Mit dem 19,5h-Vertrag fällt diese Option aber vermutlich auch aus.
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