Geschrieben von Silke2812, 38. SSW am 14.12.2017, 12:40 Uhr |
Elternzeit und Elterngeld
Hey Mädels kennt sich jemand mit diesem Thema gut aus???
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Minimina88, 37. SSW am 14.12.2017, 14:10 Uhr
...bisschen, waren letzte Woche bei der Elterngeldstelle und haben uns informiert... was magst du denn wissen? Vllt. Kann ich dir ja helfen??
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Silke2812, 38. SSW am 14.12.2017, 14:43 Uhr
Ich will in meinem Beruf nach einem Jahr wieder anfangen zu arbeiten, aber nur auf 50%.
Dachte ich bekomme dann für ein Jahr über die geringere Stundenzahl einen neuen Vertrag, das geht allerdings nicht.
Jetzt hätte ich zwei Alternativen.
1. Ich vertraue darauf das ich nach einem Jahr arbeiten wieder auf meine normale Stundenzahl hoch gestuft werde.....
(Kann ich nicht sicher sagen da es an der Führungsposition demnächst einen Wechsel gibt)
2. Weiss daher nicht ob so was möglich ist.
Zwei Jahre Elterngeld beantragen und die mir aber in einem Jahr auszahlen lassen, damit ich ein Jahr lang als gering verdiener arbeiten kann.
So ein Vertrag könnt ich bekommen....
Konntest du mir folgen?
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Minimina88, 37. SSW am 14.12.2017, 15:00 Uhr
also ich meine schon das du zwei Jahre beantragen kannst und dir das Geld aber im ersten Jahr auszahlen lässt. Du kannst z.b aber auch vom Badis Elterngeld nach 10 Monaten oder so auf Elterngeld plus wechseln... ich finde das ganze Thema ehrlich gesagt total unübersichtlich. Ruf doch mal bei deiner Elterngeldstelle an... haben wir auch gemacht und konnten dann pers. vorbei kommen... so konnten wir für unsere Situation alles klären
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Nubira84, 36. SSW am 14.12.2017, 15:28 Uhr
Du müsstest deine Elternzeit entsprechend beantragen also im Antrag schon reinschreiben wievielt du wann arbeiten willst. Dann müssen die dir das nach der Geburt bestätigen. Du darfst nicht mehr als 30 Stunden in der Elternzeit arbeiten. Vielleicht antwortet noch jemand mit mehr Plan
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Cora8 am 14.12.2017, 15:51 Uhr
Soweit ich weiß, gibt es das normale Elterngeld nur für 1 Jahr. Man kann Elterngeld plus beantragen, dann bekommt man quasi das gleiche Geld aufgeteilt auf 2 Jahre. Man darf nebenher bis max. 30 Stunden arbeiten gehen.
Elternzeit muss man mit dem Arbeitgeber absprechen bzw ihm bescheid geben. Er darf die Elternzeit nicht ablehnen. Man kann im Vorhinein direkt 2 Jahre angeben und dann eventuell früher zurück, wenn es er Arbeitgeber mitmacht. Man kann auch nur 1 Jahr angeben, aber wenn man dann verlängern will, braucht man die Zustimmung des Arbeitgebers.
In deinem Fall würde ich aber vllt auch mal einen Termin beim Amt machen, damit du dir sicher bist und deine Situation dort erklären kannst. Bei mir waren sie sehr nett und ich konnte auch einfach so vorbei kommen und brauchte keinen Termin.
Liebe Grüße
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von QueenMum am 14.12.2017, 16:08 Uhr
Hi aus dem August also ich bin 2 Jahre in Elternzeit arbeite aber schon wieder und darf bis 30 Wochenstd., da ich relativ gut verdiene habe ich das mindest Elterngeld gewählt auf 2 Jahre sprich 150 jeden Monat und von meinen normalen Lohn wird nichts angerechnet. Du hast Anspruch auf Teilzeit während deiner Elternzeit. Schau mal den Link hier
http://trabhardt-arbeitsrecht.de/Rechtsanwalt/Teilzeit.html
Spreche mal mit der Elterngeldstelle was für dich besser wäre.
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Ladylike1980, 34. SSW am 14.12.2017, 16:39 Uhr
Wie meinst du das, dass von deinem normalen Lohn nichts angerechnet wird und dass du dich für den Mindestbetrag entschieden hast? Ich dachte, es gibt eine Gehalts-Obergrenze, ab der man einfach keinen Anspruch hat. Zumindest habe ich das so verstanden ...
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Silke2812, 38. SSW am 14.12.2017, 19:00 Uhr
Danke Mädels
Hab auf der Elterngeldstelle angerufen, die Woche keiner mehr da
Is klar.....
Soll am Montag nochmal anrufen!
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von QueenMum am 14.12.2017, 19:45 Uhr
den Mindestbetrag bekommt jeder ob mit Gehalt, Hartz4(wird allerdings angerechnet), Studenten oder sonstige . Normalerweise lässt man ja Elterngeld nach dem Gehalt berechnen da man mindestens 1 Jahr als Arbeitnehmer zuhause bleibt wenn man aber beim Elterngeld nur den Sockelbetrag ohne Einkommensberechnung nimmt bekommt man 300 Euro 1 Jahr oder 150 auf 2 Jahre und kann 30 std die Woche arbeiten. Elterngeld bekommen nur Spitzenverdiener nicht als Singles ab 250000 Euro und Paare ab 500000 Euro.
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Ladylike1980, 34. SSW am 15.12.2017, 11:41 Uhr
D.h. du hast dein Gehalt angegeben, aber gesagt, dass du nur den Sockelbetrag haben möchtest? Wo ist denn da der Mehrwert? Sorry, wenn ich blöd nachfrage. Ich geh mal davon aus, dass man das Gehalt trotzdem immer angeben muss, auch wenn man nur den Mindestbetrag wählt - sonst könnten Spitzenverdiener sich ja einfach zusätzlich 300 € "erschleichen"
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von Nadia21 am 15.12.2017, 12:43 Uhr
Ich schleiche mich mal aus dem Dezember ein...
Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 2 Jahre Elternzeit beantragt, im ersten Jahr habe ich Elterngeld bekommen und im zweiten Jahr habe ich 75% in der Elternzeit gearbeitet. Du darfst nicht mehr als 30 Std. /Woche arbeiten! Dafür habe ich einen extra Vertrag bekommen. Wenn ich nicht erneut schwanger geworden wäre, hätte ich nach den zwei Jahren wieder problemlos in meinen 100% Vertrag wechseln können!
Hoffe ich konnte dir helfen!
Re: Elternzeit und Elterngeld
Antwort von QueenMum am 15.12.2017, 12:53 Uhr
Nein wenn man nur den Sockelbetrag wählt wird nichts angefordert da es nicht Einkommensabhängig berechnet wird. Man kann aber dann trotzdem wählen was man will, man bekommt ja sonst nur den Teil vom Gehalt aufgestockt welcher wegfällt alles andere wird angerechnet bis auf den Mindestbetrag von 300 Euro den bekommt jeder ausser unten stehend. Die Behörde fordert Einsicht in den Einkommenststeuerbescheid bzw. du musst an Eides Statt versichern das dein Gehalt nicht mehr wie 250000 alleine oder 500000 verheiratet beträgt. Es geht mir nicht um Mehrwert, ich kann bei meiner Arbeit die Zeit so einteilen wie ich es möchte von daher dieser Weg.
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