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Geschrieben von babybauch20-01, 15. SSW am 22.07.2019, 15:01 Uhr

Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich des Beschäftigungverbots vom AG.
Kurz zum Hintergrund:
Ich habe wegen einem Burn-Out zwischen April und Mai nicht gearbeitet, weil ich krankgeschrieben war und wollte mir auch in dieser Zeit einen neuen Job suchen. Offensichtlich war ich dann aber Anfang Mai schon so entspannt, dass es mit der SS geklappt hat. (Der AG wusste zu diesem Zeitpunkt natürlich noch nichts von der SS)
Da mein AG allerdings nicht mehr mit mir gerechnet hatte und auch wusste, dass ich mich andersweitig umschaue, haben Sie mir eine Kündigung geschickt.
Ich also beim AG angerufen, gemeint, sorry, geht nicht weil schwanger. Die also die Kündigung wieder zurück genommen.
Jetzt ist es allerdings so, dass ich im Vertrieb arbeite und mein AG zum Zeitpunkt der Kündigung alle meine Kunden an Kollegen abgegeben hat und ich im Endeffekt nichts mehr zu tun habe und auch nicht mehr so lange im Auto sitzen kann. Eine andere Beschäftigung kann er mir auch nicht wirklich geben, da es dieses Jahr durchgehend relativ ruhig war und man mir keine Innendiensttätigkeiten abgeben kann, da die Vertriebler das alles selber machen können.
Mein AG würde mir jetzt gerne ein Beschäftigungsverbot ausstellen, weil es für ihn egal ist ob ich hier 8 Stunden nichts tue oder zuhause, zumal es mir auch wirklich bedingt durch Rückenschmerzen und Schwindel nicht gut geht.
Aber irgendwie meinte mein Chef, die müssten sich sowas von schlecht darstellen, dass es unser Vorstand abgelehnt hat und er würde mich bitten nochmal zu meiner FA zu gehen..
Hat damit jemand Erfahrung, was man in so einem Fall machen kann?
Ich sitze, wie gesagt, jeden Tag 8 Stunden vor dem PC und habe rein gar nichts zu tun.
LG

 
2 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber

Antwort von Buddy36, 17. SSW am 22.07.2019, 22:38 Uhr

Hi,
es gibt zwei Arten des BV. Entweder durch deinen FA ausgesprochen oder durch den Arbeitgeber. Der Frauenarzt wird das nur aussprechen, wenn es eine medizinische Indikation dafür gibt. Das heißt du oder dein Baby sind in irgendeinerweise durch die Belastung der Arbeit gefährdet. Ich denke da reichen "normale" Schwangerschaftsbeschwerden nicht aus, da er dich hier einfach zeitweise krankschreiben kann. Aufgrund der langen Sitztätigkeit reicht es wahrscheinlich maximal für ein teilweises BV, das heisst reduzierte Stelle.
Wenn der Arbeitgeber ein BV aussprechen will, muss er dazu eine Gefàhrdungsbeurteilung durchführen. Entweder gibt es schon eine allgemeine, dann kann er die nutzen, ansonsten muss er eine individuelle mit dir durchführen (dafür gibt es Vordrucke). Für ihn wäre es wahrscheinlich sehr von Vorteil, wenn du ein BV bekommst, da er dann dein gesamtes Gehalt durch die U2 Umlage zurück erhält. Der Vorstand hat es wahrscheinlich abgelehnt, da es nicht ausreichend begründet werden kann und jetzt hofft dein Vorgesetzter wahrscheinlich auf deinen FA.

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Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber

Antwort von Suserl81, 19. SSW am 23.07.2019, 11:48 Uhr

Hallo,
Ich misch mich mal kurz aus dem Dezember Bus dazu ein. Ich finde schon, dass du nochmal mit deinem FA darüber sprechen solltest. Es zählen auch psychische Belastungen. Mir ging es in meiner 1. SS auch sehr schlecht auf Arbeit, weil ich erst paar Monate zuvor angefangen hatte und dann direkt schwanger war. Das haben mich alle spüren lassen und mir auch nichts mehr gezeigt. War dann auch 8 Std nur rumgehockt. Meine Fä hat mir mehrmals angeboten beschäftigungsverbot auszustellen. Sie sagte die Belastung tut mir nicht gut und das ist auch ein Grund zu Hause zu bleiben. Ich hab’s nicht angenommen weil ich mir nicht auch noch nachsagen lassen wollte, dass ich „krank mache“... aber für dich und deine Firma wär ja diese Lösung optimal.
Liebe Grüße

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