Januar 2015 Mamis

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Geschrieben von Würmchenwohnung, 21. SSW am 18.08.2014, 7:04 Uhr

Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Hallo ihr,
ich muss mal blöd fragen.
Ich bin jetzt seit 7 Wochen krank geschrieben und ich habe jetzt noch mal 4 Wochen bekommen. Grund: meine Plazenta liegt sehr tief und drückt auf den Muttermund.
Als ich am Freitag beim FA, sagte er mir, dass er nicht versprechen kann, dass ich irgendwann noch mal vor der Entbindung arbeiten darf.
Ich fragte ihn, ob es nicht möglich wäre mir da ein Beschäftigungsverbot auszuschreiben. Er meinte nur, dass dies ein medizinisches Problem sei, daher die Krankschreibung. Da die ganze Angelegenheit ja auch eine finanzielle Geschichte ist, wäre mir ein Bv lieber.
Aber wann ist ein Bv möglich? Über meinen Arbeitgeber ist es nicht möglich, da dieser mir schon Innendienst erteilt hat.
Vielleicht habt ihr ne Idee?

Danke schon mal....

 
14 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von malapatka am 18.08.2014, 7:46 Uhr

Das ist wirklich verzwickt... dann bist du ja fast schon dauerkrank und bekommst weniger?
Ich hab ja vom Beruf her bv. Mein Arzt meinte aber, spätestens mit dem hämatom hätte ich auch eins bekommen.

Vllt holst du dir mal ne andere Meinung ein?

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von ards77, 20. SSW am 18.08.2014, 8:42 Uhr

Natürlich hat dein Arzt Recht wenn er sagt daß es sich um ein medizinisches Problem handelt. Aber nachdem es nach 6 Wochen AU nur noch Krankengeld gibt sind 11 Wochen mit Aussicht auf mehr natürlich heftig. Da kann ich diech auch verstehen.
Ich denke aber schon daß er auch ein BV erteilen könnte. Normalerweise ist es so im Gesundheitswesen daß mit den richtigen Begründungen (fast) alles möglich ist. Die müssen einfach nur das Richtige draufschreiben womit viele Schwierigkeiten haben. Ich würde auch eine zweite Meinung einholen.

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von GabrielaK, 23. SSW am 18.08.2014, 9:07 Uhr

Auszug aus dem Internet:

Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht.

Meines Erachtens, ist das in deinem Fall schon möglich. Denke, dass zB langes Sitzen am Arbeitsplatz nicht besonders förderlich ist, denn auch im Sitzen drückt die Plazenta weiterhin auf den Mumu. Das so als meine Milchmädchenerklärung.

Viel Glück für eine BV. Denn die ist finanziell nicht nur für dich, sondern auch planungstechnisch für deinen AG besser.

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von Hanneli79, 18. SSW am 18.08.2014, 9:53 Uhr

Ein individuelles BV erhält man wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Arbeit gefährdet ist. Das stellt immer ein Arzt aus, nicht der Arbeitgeber. Dann bekommst Du Dein volles Gehalt weiter bis zum Mutterschutz! Ich denke schon, daß es bei Dir gerechtfertigt ist. Außer der Arzt argumentiert damit, daß Du ja im Innendienst arbeitest. Aber warum schreibt er Dich dann so lange krank?? Ich würde darauf bstehen, es geht ja um viel Geld. Ich hatte ein BV in meiner 1. SS. LG

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von GabrielaK, 23. SSW am 18.08.2014, 10:13 Uhr

BV kann auch der AG aussprechen.

Aber in deinem Fall gibt es ja eine medizinische Begründung. Verstehe den Arzt nicht.

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von Hanneli79, 18. SSW am 18.08.2014, 10:39 Uhr

Ein individuelles BV kann nur ein Arzt aussprechen, da es sich hierbei um eine med. Diagnose handelt. Außer Dein AG ist Arzt.

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von Unglaubliches Wunder, 17. SSW am 18.08.2014, 10:48 Uhr

Der Arzt hat leider recht. Ein BV gibt es um Gefahr von Mutter und Kind abzuwenden, bevor sie überhaupt auftritt.Heisst also z.BSp. bei bekannter Muttermundschwäche gibt es in der Folgeschwangerschaft sofort ein BV.Im vorliegenden Fall trat allerdings eine Erkrankung auf, die eine Krankschreibubg rechtfertigt. Das sind zwei paar verschiedene Schuhe. Eine tiefliegende Plazenta ist eine medizinische Indikation und es geht hier nicht um Gefahrenabwendung, sondern um Gefahrenminimierung oder Eindämmung.Deshalb Krankschreibung und nicht BV. Krankschreibung auch deshalb weil so jedwedige Berufstätigkeit ausgeschlossen ist.Während einen BVs darf man trotzdem arbeiten.

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von GabrielaK, 23. SSW am 18.08.2014, 11:38 Uhr

Haben große Betriebsarztabteilung. ;-) Was größere Firmen meist haben.

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von Goldschatz12, 18. SSW am 18.08.2014, 12:04 Uhr

Während eines BVs darf man nicht arbeiten. Es sei denn man hat nur ein Teilweises BV, das z.B. Besagt das man nur nich 4 Std. statt 8Std. arbeiten darf.
Hatte selber ein BV in der ersten SS aufgrund von mobbing am Arbeitsplatzes.
Es war nicht abzusehen, wie sehr dieser psychische Stress das Kind achädigen kann.....

Ich habe dir mal was vom Arbeitsschutz NRW rausgesucht.
Danach kannst du auch ein BV erhalten. Sprich dein FA an und besteh darauf.

Individuelle Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt ausgesprochen werden.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

Die Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend, obwohl es sich grundsätzlich um eine für Schwangere oder stillende Mütter nach den Mutterschutzvorschriften zulässige Beschäftigung handelt (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).
Maßgeblich sind nur die individuellen Verhältnisse der Schwangeren wie z. B. Konstitution/Gesundheitszustand.
Gründe sind nicht die krankheitsbedingten Schwangerschaftsbesonderheiten, da in dem Fall eine Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung zu attestieren wäre. Es handelt sich vielmehr um "gesunde" Schwangere mit "normalen Beschwerden", welche bei Fortdauer der Tätigkeit Krankheitswert bekommen könnten.
Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt ist gefordert, eine Prognose darüber abzugeben, ob eine gesundheitliche Gefährdung für die Mutter oder für das Kind bei Fortdauer der Beschäftigung eintreten könnte. Dabei muss ein gewisser Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts bestehen.

Weitere Hilfestellung finden Sie bei der Arbeitsschutzbehörde der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

Das Beschäftigungsverbot wird mit Vorlage des ärztlichen Zeugnisses beim Arbeitgeber entsprechend des Inhaltes wirksam. Es ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerin bindend.

Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage (§ 3 Abs. 1 MuSchG) berücksichtigen. Die Art, der Umfang und die Dauer des Beschäftigungsverbotes müssen klar formuliert werden.

Umfang des individuellen Beschäftigungsverbotes
Es besteht die Möglichkeit, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt bis zum Eintritt der gesetzlichen Schutzfristen) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind: eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 4 Stunden oder eine Begrenzung der Tätigkeiten auf ausschließlich sitzende Tätigkeit.
Die Art der Gefährdung muss möglichst genau und verständlich beschrieben werden, z. B: die Schwangere reagiert überempfindlich auf bestimmte Gerüche, oder es besteht eine Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Es dürfen keine Angaben weder zum Gesundheitszustand noch zum Verlauf der Schwangerschaft gemacht werden. Patientenbezogene medizinische Daten (z.B. Impfstatus oder Immunitätslücken) oder sogar Diagnosen dürfen nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden.
Die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbotes muss deutlich definiert werden, z.B. ab sofort bis zur 35. SSW oder bis zum Eintreten der gesetzlichen Schutzfristen.
Die Kosten für das Attest trägt die Arbeitnehmerin. Es ist wichtig, klar zwischen dem individuellen Beschäftigungsverbot und der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Nur dann hat das ärztliche Zeugnis einen hohen Beweiswert. Bei Zweifel an der Richtigkeit des Attestes kann der Arbeitgeber (unter Beachtung des Rechts der Schwangeren auf freie Arztwahl) eine Nachuntersuchung durch eine andere Ärztin/einen anderen Arzt verlangen.

Während der Zeit, in der die Beschäftigung untersagt ist, hat die Schwangere Anspruch auf den Durchschnittsverdienst.

Die Überwachung der Durchführung der gesetzlichen Mutterschutzvorschriften erfolgt durch die örtlich zuständigen Bezirksregierungen. Weitere Ansprechpartner bei offenen Fragen sind außerdem die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von opheliaaa, 17. SSW am 18.08.2014, 12:34 Uhr

Wenn durch die Arbeit deine Gesundheit oder die Gesundheit des Kindes gefährdet ist (was ja bei dir der Fall ist) darf ein BV ausgestellt werden.
Geh einfach zu deinem Hausarzt und bitte ihn drum dir eins auszustellen. Auch jeder andere Allgemeinmediziner darf dir ein BV ausstellen! Wünsch dir viel Glück

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von Koru, 18. SSW am 18.08.2014, 12:35 Uhr

Ich hab mal noch das hier gefunden:

Individuelles Beschäftigungs­ verbot für den Einzelfall.
Danach dürfen werdende Mütter insoweit nicht beschäftigt werden, als nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der bisherigen Beschäftigung gefährdet ist. Voraussetzung für dieses individuelle Beschäftigungs verbot ist ein entsprechendes ärzt­liches Zeugnis. Die Ärztin oder der Arzt muss dabei entschei­den, ob es sich bei den Beschwerden um eine Krankheit handelt.
Stellt die Ärztin oder der Arzt Beschwerden fest, die auf der Schwangerschaft beruhen, so hat sie bzw. er zu prüfen und aus ärztlicher Sicht zu entscheiden, ob die schwangere Frau wegen eingetretener Komplikationen arbeitsunfähig krank ist oder
– ohne dass eine Krankheit vorliegt –
zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Mutter oder Kind ein Beschäftigungs­verbot geboten ist.
Liegt dagegen eine Krankheit vor, so hat die Ärztin oder der Arzt die Schwangere krankzu­schreiben.

Du bist doch nicht krank. Eine Plazenta praevia ist doch wohl eher eine Komplikation.
Könntest ja als letzte Maßnahme wenn sonst nichts geht bei Deinem Arzt argumentieren, dass es finanziell leider nicht drin ist und Du dann wieder arbeiten gehen musst?
Soweit ich weiß, wird das BV seit kurzem etwas genauer überprüft und FA halten sich daher ganz genau an die Vorschriften.
Dein Arbeitgeber kann nur eine Erklärung ausfüllen, dass Schwangere in seinem Betrieb unzumutbaren Gefahren ausgesetzt sind und keine andere Möglichkeit der Beschäftigung besteht, das würde dann aber automatisch auch sofort auch für alle anderen Schwangeren gelten. Daher muss es schon ein induviduelles vom Arzt ausgestelltes BV sein.

In Bezug auf Elterngeld kannst Du noch das hier lesen:
http://www.elterngeld.net/kommentar-berechnung.html

Vielleicht fragst Du auch mal bei Deiner KK nach? Die kennen sich da doch auch gut aus?

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von Würmchenwohnung, 21. SSW am 18.08.2014, 15:03 Uhr

Erst einmal ganz lieben Dank für die vielen Antworten...

Über die KK ist schlecht, da ich bei derfreien Heilfürsorge erfasst bin.
Hab bei einer Antwort gelesen, dass auch der Hausarzt ein Bv ausschreiben darf? Hat das jemand von euch schon mal durch?

Fühl mich momentan etwas ratlos...

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von Koru, 18. SSW am 18.08.2014, 16:29 Uhr

Ich denke das geht. Meine Hausärztin hatte es mir zumindest angeboten...

Guck auch mal hier:
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/Beschaeftigungsverbot-auch-durch-Hausarzt-moeglich_351841.htm

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Re: Beschäftigungsverbot/Krankschreibung????

Antwort von opheliaaa, 17. SSW am 18.08.2014, 17:52 Uhr

Jap, ich hab mein BV auch vom Hausarzt bekommen. Bin einfach hin gegangen und wollte mich befragen und zack ein vollständiges BV bekommen.

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