Geschrieben von Sandy591, 19. SSW am 04.01.2019, 18:01 Uhr |
Arbeit
Hallo ihr Lieben,
Heute war ich wieder arbeiten und es war horror... Musste nur rum rennen... Ich arbeite im Verkauf... Nachmittag konnte ich einfach nicht mehr und bin nachhause gegangen ich war fix und fertig und hatte ab und zu bauchstechen.. Ich frage mich wie ich das noch überstehen soll ich kann nicht immer früher gehen da gehen meine Überstunden flöten und die wollte ich vorm Mutterschutz nehmen.
Re: Arbeit
Antwort von KleineMami30, 17. SSW am 04.01.2019, 18:12 Uhr
Ohje du arme. Tut mir leid für dich. Mir setzt die Arbeit auch zu. Aber ich mache mir jetzt einen Termin beim Betriebsarzt, weil ich nicht bis zum Ende arbeiten gehen möchte/kann. Arbeite im Pflegebereich. Aber wenn du im Verkauf nur rennen musst ist das auch nicht gut. Kannst du dich denn zwischendurch mal irgendwie ausruhen oder auch mal die Beine hochlegen? Sollte man ja auch immer mal.
Drücke dir die Daumen das du es irgendwie schaffst.
Liebe Grüße
Re: Arbeit
Antwort von Fideltrine am 04.01.2019, 22:24 Uhr
Ich würde gegebenenfalls mit deiner Frauenärztin/ deinem Frauenarzt reden. Die können dich auch je nach dem freistellen. Bei mir ging es nicht anders ich durfte damals nicht mehr arbeiten musste liegen denn sonst wäre mein Sohn in der 24. ssw geboren worden. Und meine Frauenärztin hat mich bis zum Schluss krank geschrieben....
Re: Arbeit
Antwort von Schafinchen, 20. SSW am 04.01.2019, 23:16 Uhr
Ich weiß ich bin ein seltenes Exemplar, doch renne ich wirklich gerne den ganzen Tag rum, Räume frühs Obst ein etc. Sprich bin ja auch ausm Verkauf. Halt als Marktleitung. Meine Mitarbeiter sagen schon immer "mach mal langsam" etc. Ja Meere das bin nicht ich. Immer 120% und jetzt dann wenigstens 100%
Wenn du dir schwer tust sprich mit deiner Chefin. Kannst du nicht Kasse machen? Wir würden Schwangere wenn sie so nicht mehr zurecht kommen an der Kasse einsetzen. BV gibt es bei uns eher nicht da es genug nicht so anstrengende Dinge gibt wo diejenige eingesetzt werden kann. Bestimmt hast du auch noch Urlaub, den du vor dem Mutterschutz verplanen musst. Dadurch gehe ich z.B. 3 Wochen vor Mutterschutz. Eben erst Urlaub, dann Muschu
Re: Arbeit
Antwort von Bienchen99, 17. SSW am 05.01.2019, 9:58 Uhr
Hi!
Ich muss ehrlich sagen, dass ich froh bin recht früh ein Beschäftigungsverbot bekommen zu haben. Arbeite als Krankenschwester und bei uns ist das fast schon üblich. Irgendwo gibt es immer ein Gefährdungsrisiko zu finden im KH. Letztendlich hat das Regierungspräsidium für das BV plädiert. Wurde von deinem Arbeitsplatz eine Gefährdungsabalyse machen? Das muss jeder Arbeitgeber sofort ausfüllen, wenn die Schwangerschaft bekannt gegeben wurde.
Re: Arbeit
Antwort von Felica am 05.01.2019, 13:29 Uhr
Stimmt nicht ganz. die Gefährdungsbegutachtung muss für jeden Arbeitsplatz vorliegen. Egal ob Mann oder Frau dort arbeitet, also eigentlich schon bevor die Arbeitnehmerin schwanger wird. In dem Moment wo der AG von der Schwangerschaft weiß, muss sie allerspätestens gemacht werden. Aus den Grund im übrigen müssten in bestimmten Berufsgruppen auch auf die Notwenigkeit der Titerbestimmung vor Antritt der Arbeit hingewiesen werden und darauf sich entsprechend zu impfen wenn möglich. Wer sich dann wissentlich nicht impft, müsste wenn es korrekt abgeht, dieses auf eigene Gefahr unterschreiben. Das eigentlich der korrekte Weg, wird halt aber selten so eingehalten. Potentieller Gefahrenstatus muss also für jeden schon vor Antritt der Arbeit bekannt sein.
Re: Arbeit
Antwort von Felica am 05.01.2019, 13:30 Uhr
Wenn es gar nicht geht, lasse dich krank schreiben. Ist nur der Rat den ich dir geben kann. Meistens langt es schon wenn man dann ein paar Tage zur Ruhe kommt, gerade jetzt nach dem Weihnachtsstress.
Re: Arbeit
Antwort von Bienchen99, 17. SSW am 05.01.2019, 14:14 Uhr
@Felica
Das habe ich im MuSchG zum Thema Gefährdungsbeurteilung gefunden:
1. Eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung muss bereits eine Schwangerschaft berücksichtigen.
2. Eine Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung muss erstellt werden, wenn die Schwangerschaft bekannt ist.
Bei mir wurde dann also die personenbezogene Gefährdungsanalyse nach Bekanntgabe der SS durchgeführt.
Re: Arbeit
Antwort von Felica am 05.01.2019, 14:38 Uhr
Ich habe nur das wiedergegeben was hier das zuständige Amt für Arbeitsschutz einen sagt wenn man dort anfragt. Wenn die es nicht wissen, wer dann?
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