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Geschrieben von Missi am 28.10.2019, 13:02 Uhr

Arbeiten

Hallo,

Ich habe mal eine Frage. Und zwar arbeite ich in der Gastronomie und brauche meine 200 Stunden im Monat damit ich vernünftig leben kann. Bald wollte ich meinen Arbeitgeber von der ss erzählen. Und ich bezweifle, dass ich es noch schaffe 200 stunden im Monat zu arbeiten. Wenn das mutterschaftsgesetz in Kraft tritt darf ich ja nicht 9 bis 10 stunden am Tag stehen und einen Tag in der Woche frei haben. Und die sonntagszuschläge würden mir auch fehlen. Weis jemand ob ich darauf Anspruch habe. Und wie es ist wenn ich weniger arbeite. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich danke euch.

 
6 Antworten:

Re: Arbeiten

Antwort von subidu am 28.10.2019, 13:24 Uhr

Vorsicht folgendes ist selbst angeeignetes halbwissen..

"Das Mutterschutzgesetz sieht pro Tag höchstens 8,5 Stunden Arbeitszeit für Schwangere vor. Zwischen zwei Tagen ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden Pflicht. Das gilt laut Arbeitszeitgesetz übrigens auch für andere Arbeitnehmer. Für die Einhaltung der Regelungen ist der Arbeitgeber verantwortlich."

" Innerhalb von zwei Wochen darf sie nicht mehr als 90 Stunden arbeiten."

Wird schwierig...

Zum Thema stehen : die Regelung bezieht sich auf STEHEN nicht auf laufen oder ähnliches.

Ich nehme ja an dass du in Bewegung bist?
Wenn du hinter der Bar stehst wäre ein hocker eventuell eine Lösung, aber da musst du mit dem AG eine Lösung finden, der ist schließlich dazu verpflichtet den Arbeitsplatz für dich sicher zu gestalten...

Stehen diese Arbeitszeiten in deinem Vertrag? Wenn ja bin ich mir nicht sicher ob nicht eine Art individuelles beschaftigungsverbot greifen wird dass deine Arbeitszeit eben beschränkt. In dem Fall würdest du dein normales Gehalt bekommen.

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Re: Arbeiten

Antwort von Missi am 28.10.2019, 13:59 Uhr

Ne im Vertrag steht nur 170 stunden. Aber arbeite seid 5 Jahren so. Was mir auch verdammt viel Spass macht. Sonst würde ich es ja nicht machen. Also würde es heißen, das ich ein individuelles Beschäftigungsverbot brauche um mein normales Gehalt weiter zu bekommen. Richtig?
Mmh es ist zwar mein zweites Kind aber beim ersten (vor 8 Jahren) wurde ich einfach weniger eingetragen und das hab ich natürlich sofort beim Geld gemerkt

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Re: Arbeiten

Antwort von Wunschkind89, 6. SSW am 28.10.2019, 14:16 Uhr

MuSchuG besagt dazu folgendes: Arbeitszeit 8,5 Std. /Tag maximal, KEINE Überstunden erlaubt! 11 Std. Ruhepause zwischen zwei Schichten. Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr (auf eigenen Wunsch bis 22 Uhr) KEINE Sonn- und Feiertage! auch das ist aber auf eigenen Wunsch trotzdem erlaubt. Kein Heben und Tragen von Lasten größer 5 Kilo. Stehende Arbeiten (dazu zählt auch permanentes laufen wie im Service) nicht länger als 4 Stunden am Tag in Summe.

Alleine aus diesen Gründen entschließen sich sehr viele Arbeitgeber gerade in der Gastro für ein Beschäftigungsverbot. Kann entweder der Arzt oder der Arbeitgeber aussprechen.
Im Falle des Beschäftigungsverbots bekommst du als Mutterschutzgehalt das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Arbeitsmonate vor Beginn des Beschäftigungsverbots.

Außerdem kommt es darauf an, in welchem Bereich du in der Gastro arbeitest. Ich kenne von vielen die gerade in der Küche oder im Stewarding sind, dass die Arbeitgeber da gleich sagen, sie können den Schutz nicht gewährleisten und sprechen darum gleich ein Beschäftigungsverbot aus.

Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG Wunschi

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Re: Arbeiten

Antwort von subidu am 28.10.2019, 14:27 Uhr

Gerade nochmal nachgelesen...
Das individuelle beschäftigungsverbot wird vom Arzt ausgestellt.

In deinem Fall wäre es wohl eher ein generelles beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgestellt wird. Das kann zum einen die komplette oder eben auch eine teilweise Freistellung sein.

Aber am Gehalt ändert sich nichts und dein AG bekommt das Geld auch wieder zurück.

Aber ihr werdet bestimmt eine Lösung finden

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Re: Arbeiten

Antwort von Missi am 28.10.2019, 14:33 Uhr

Vielen vielen Dank. Mal schauen, was die FA am Donnerstag sagt. Mein Chef wird kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das weiß ich.

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Re: Arbeiten

Antwort von Wunschkind89, 6. SSW am 28.10.2019, 16:03 Uhr

Ich war vor Kind 1 selber in der Gastro, weiß wie hart das is. Ich hab zum Glück seitens meines Chefs gleich BV gekriegt als er wusste, dass ich schwanger war.
Nach Kind 1 habe ich dann angefangen zu studieren und die Gastro hinter mir gelassen.

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