Geschrieben von Bellasternchen am 18.03.2019, 16:04 Uhr |
Wie verhalte ich mich richtig?
Danke für die schnelle Info! Da ich einen stehenden Beruf ausübe und in der Vergangenheit schon zweimal an der Gebärmutter operiert wurde, ging ich einfach davon aus, dass es das sicherste ist, wenn ich aus dem Verkehr gezogen werde. Egal wie es am 02.04. aussieht - ich muss wieder auf Arbeit da ich sonst ins Kramkengeld falle, welches mir dann auch noch im Elterngeld anhängen würde.
- Beschäftigungsverbot - Bellasternchen 18.03.19, 15:31
- Re: wie verhalte ich mich richtig - uriah 18.03.19, 15:38
- Re: Wie verhalte ich mich richtig? - Bellasternchen 18.03.19, 16:04
- Re: Wie verhalte ich mich richtig? - uriah 18.03.19, 16:09
- Re: Wie verhalte ich mich richtig? - Bellasternchen 18.03.19, 16:04
- Re: Beschäftigungsverbot - Felica 18.03.19, 20:47
- Re: Beschäftigungsverbot - Bellasternchen 18.03.19, 21:59
- Re: wie verhalte ich mich richtig - uriah 18.03.19, 15:38
Mutterschaftsgeld
Freundin im Kh kann ich Pflegegeld oder ähnliches beantragen?
Schwanger, statt Arbeit in der Pflege- im Büro
Mutterschutz - wann letztes Gehalt - Zahlung Krankenkasse
Elterngeld und Elternzeit
Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.
Elterngeld nachträglich, zweite SW
BV und Elterngeld 2. Schwangerschaft ???
"Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen...