von Leena am 07.03.2019, 19:05 Uhr |
Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen...
Na ja, wir (auch eine deutsche Behörde) dürfen per Email nur dann fallspezifische Auskünfte geben, wenn der betreffende Bürger uns vorher schriftlich einen entsprechenden "Kommunikationsbogen" ausgefüllt und unterschrieben hat und uns damit berechtigt hat, per Email Antwort zu geben. Es geht ja bei uns potentiell um sensible Daten, die darf ich gar nicht "so" an irgendeine Email-Adresse rausgeben.
- "Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen... - tonib 01.03.19, 18:02
- Re: "Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen... - Felica 01.03.19, 20:40
- Re: "Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen... - germanit1 02.03.19, 17:25
- Re: "Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen... - Leena 07.03.19, 19:05
- Re: "Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen... - taram 14.03.19, 10:13
- Re: "Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen... - Leena 07.03.19, 19:05
Eine Horrorgeschichte der Vermieterei-gsD nicht meine
AU - Rat gesucht...
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