Geschrieben von Berlin! am 18.10.2019, 0:19 Uhr |
Veröffentlichung von Fotos
Ich stimme meiner Vorrednerin zu: wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, dann ist einiges geschehen. Und nichts davon war gut für die Kinder. Der Sorgerechtsentzug ist der letzte Schritt und wird ziemlich genau geprüft. es dauert lange und es müssen sehr schwerwiegende, absolut kindesgefährdende Dinge geschehen sein. Nicht nur einmal, sondern mehrfach. Deine Freundin gilt als dauerhaft erziehungsunfähig.
Und jetzt ist ihr Problem Profilbilder bei WhatsApp?
Die Rechtslage ist klar: ohne Einwilligung der abgelichteten Person dürfen solche Fotos nicht veröffentlicht werden. Der Rechteinhaber oder in diesem Fall: der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Rechteinhabers kann dagegen vorgehen. Unterlassung verlangen, einstweilige Verfügung vor Gericht, Klage.
Viel Spass dabei.
- Veröffentlichung von Fotos - Sunny-2019 17.10.19, 18:55
- Re: Veröffentlichung von Fotos - Tini_79 17.10.19, 19:57
- Re: Veröffentlichung von Fotos - Berlin! 18.10.19, 0:19
- Re: Veröffentlichung von Fotos - HeyDu! 18.10.19, 14:31
- Re: Veröffentlichung von Fotos - Mutti69 21.10.19, 5:33