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Geschrieben von Ann-Kristin am 25.09.2019, 23:40 Uhr

Elterngeld

Hallo, vielleicht weiß jemand das?
Angenommen, man kommt aus der Elternzeit für das erste Kind schwanger zurück auf Arbeit...dann werden ja für die Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 auch Monate vor der ERSTEN Schwangerschaft mit hinzugezogen, wenn man nur paar Monate bis zur Geburt des des zweiten Kindes hat. Wie ist das allerdings, wenn man in genau diesem Fall dann mit dem dritten Kind in der zweiten Elternzeit schwanger werden würde?
Besten Dank!
Anni

 
1 Antwort:

Re: Elterngeld

Antwort von Felica am 26.09.2019, 22:58 Uhr

Für das EG des jüngsten Kindes wird genauso geschaut was in den 12 Monate vor Geburt verdient wurde wie für das ältere. Was ausgeklammert wird sind die Monate wo Mutterschaftsgeld bezogen wurde und längstens bis zu 14 Monate EG. Wie lang die EZ war spielt dagegen keine Rolle. Das ganze ist beliebig zu erweitern wenn Kind3, kind4 usw folgt.

Du musst halt schauen wann ist Geburt. Dann wann beginnt Mutterschutz. Diese Monate nimmst du schon mal raus. Und dann gehst du 12 Monate zurück. Hast du in der Zeit Basis-EG bezogen, überspringst du sie. Das gilt wenn du EG Plus bezogen hast gleichfalls für 13 und 14. Hast du darüber hinaus in dem Zeitelraum EG bezogen oder gar kein Geld, gilt der Monat mit 0 €. Rutscht du in die Zeit des Mutterschutzes des Kindes davor, klammerst du diese auch aus. Das geht soweit bis du 12 Monate voll hast. Je nachdem ob du direkt nach dem erste Jahr wieder gearbeitet hast oder länger in EH warst muss das also nicht sein das Monate von vor dem ersten Kind noch reinrutschen.

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