Geschrieben von KlippKlopp am 03.09.2019, 16:45 Uhr |
neuer 450 Euro Job und schwanger
Hallo, ich habe eine Frage, und zwar bin ich seit 2 Wochen bei einem neuen Arbeitgeber auf 450 euro beschäftigt. Ich verdiene um die 444 euro im Monat. Nun bin ich schwanger und habe Angst es meinem neuen Arbeitgeber zu sagen. Ich habe gehört, dass auch bei 450 euro Jobs das Geld weitergezahlt wird, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Gilt dies denn auch, wenn ich noch nicht so lange beschäftigt bin? Ich bin mir wirklich unsicher :/
danke für alle Antworten schon mal
Re: neuer 450 Euro Job und schwanger
Antwort von HeyDu! am 05.09.2019, 20:05 Uhr
Ja, Geld gibt's entsprechend Vertrag im BV. Dazu muss man theoretisch keine Minute gearbeitet haben.
Ob's ein BV gibt, wird aber geprüft ;-)
Re: neuer 450 Euro Job und schwanger
Antwort von Mafe am 07.09.2019, 8:32 Uhr
Ersteinmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Auch ich war während meiner geringfügigen Beschäftigung zeitweise im Beschäftigungsverbot. Man erklärte mir,dass es keinen großen Unterschied zum Teilzeitangestellten gibt. So habe ich meinen Urlaubsanspruch, Überstunden, "Weihnachtsgeld" und auch den monatlichen Lohn regulär be-/erhalten.
Im Grunde ist es egal, wie lange du bereits beschäftigt bist. Nur ein befristeter Vertrag läuft halt dann ggf.aus.
Re: neuer 450 Euro Job und schwanger
Antwort von SassiStern am 14.09.2019, 21:12 Uhr
Lohnfortzahlung gibt es erst ab der 5. Woche und dann meines Wissens auch nur 6 Wochen lang. Krankengeld gibt es bei 450 Euro nicht.
Re: neuer 450 Euro Job und schwanger
Antwort von SassiStern am 14.09.2019, 21:13 Uhr
Wie lange war denn zeitweise?
Re: neuer 450 Euro Job und schwanger
Antwort von Mafe am 21.09.2019, 23:31 Uhr
Ich habe vorher etwa 1,5Jahre dort auf 450€ Basis gearbeitet und musste dann ab der 10.SSW bzw. bei Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV. Den Lohn habe ich dann bis zum Mutterschutz weiter ausgezahlt bekommen.
Geschenktes Wohnmobil zurückfordern
@Benedikte, du hast Dich noch gar nicht zu Frau Lompschers Mietendeckel geäußert
Elternzeitmitteilung Resturlaub
Eigenbedarf
Lohnausgleichszahlung, BV und sonstige Bedenken
Haftpflicht bei den Großeltern
Strafzettel im Ausland- falsches Kennzeichen
Betreuerin und Urlaub
Lohnfortzahlung