Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Kinderland  am 19.08.2019, 10:01 Uhr

Betreuerin und Urlaub

Ich bin Betreuerin von meiner Schwester, zusammen mit meiner Mutter. Bisher fuhr diese immer mit ihr in den Urlaub. Dieser wird von der Lebenshilfe organisiert. Wenn ich nun mit meiner Schwester fahren würde, muss ich Urlaub nehmen? Sie ist 100%behindert und hat alle Merkzeichen die es gibt im Ausweis.

 
13 Antworten:

Re: Betreuerin und Urlaub

Antwort von sarahT am 19.08.2019, 10:14 Uhr

Auch wenn du die rechtliche Betreuerin bist ist ein Urlaub ein Urlaub. Du musst frei nehmen. Es sei denn du bist als Pflege- und Begleitkraft angestellt, dann ist es Arbeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Betreuerin und Urlaub

Antwort von Mutti69 am 19.08.2019, 11:21 Uhr

Öhmmmm...ja, selbstverständlich musst du Urlaub nehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Betreuerin und Urlaub

Antwort von QueenMum am 19.08.2019, 16:25 Uhr

Nur einem behinderten selber würde Sonderurlaub zustehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Na ja, ich

Antwort von Kinderland am 20.08.2019, 9:36 Uhr

Muss mich ja die ganze Zeit um meine Schwester kümmern(anziehen,waschen helfen....) die anderen behinderten sind in der Lage sich selbst zu kümmern oder haben einen Elternteil dabei. Diese Eltern sind auch ihre Betreuer. Aber sind alle schon selbst Rentner und nicht wie ich berufstätig. Für mich wäre es kein Urlaub in dem Sinne.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Na ja, ich

Antwort von Mutti69 am 20.08.2019, 11:15 Uhr

Schatz, dafür erhaltet ihr ja - mutmaßlich - Pflegegeld. Dafür kann man eine Pflegekraft engagieren oder das Geld selber einsacken und selber pflegen.
Scheinbar versorgt ihr die Schwester selber. Da kann man nicht erwarten, dass du doppelt kassierst, nämlich einmal von der Pflegeversicherung und zum anderen nochmal vom AG.

Pflege ist ein verdammt hartes Brot, keine Frage und schön, wenn Familie sich kümmert, aber es war ja deine Frage zum "rechtlichen" und die wurde dir ja nun mehrfach negativ beantwortet, auch von Frau Bader im Rechtsforum.

Du hast aber eine andere Möglichkeit, die ich dir, auch wenn ich dich sonst gar nicht leiden mag, aufzeigen möchte: du kannst deinen Arbeitsgeber ansprechen und um eine unbezahlte Freistellung bitten. Dann bleibt dein Urlaub erhalten, allerdings erhältst du dann für die Zeit der Abwesenheit kein Geld. Das wäre aber Gut Will des AG, er muss dich nicht freistellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Betreuerin und Urlaub

Antwort von Anna3Mama am 20.08.2019, 16:52 Uhr

In welchem Bereich arbeitest Du?
Bei der IG-Metall gibt es im laufenden Tarifvertrag eine Möglichkeit, bei Kindern unter 8 Jahren oder zu pflegenden Angehörigen statt einer vereinbarten Zusatzzahlung 8 Tage Sonder- Urlaub zu bekommen.

Je nachdem wie die Lage in Deinem Bereich ist, wie Dein AG tickt und je nachdem, ob Dir Urlaub oder Geld wichtiger ist, könntest Du ja versuchen, mit dem AG zu verhandeln, dass Du z.B. auf das Urlaubsgeld verzichtest und dafür x freie Tage bekommst.

Oder wie schon geschrieben wurde, unentgeldlichen Urlaub beantragen.

Oder ihr prüft die Optionen, über die Lebenshilfe o.ä. eine Betreuung im Urlaub für die Schwester zu organisieren. Selbst wenn Euch das noch etwas kostet, würde ich das so machen. Dann hättet ihr auch mal "Urlaub" - zumindest eine Verschnaufpause in Sachen Verantwortung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Na ja, ich

Antwort von sarahT am 21.08.2019, 11:47 Uhr

Ja, das mag sein. Nichtsdestotrotz ist es euer persönliches Vergnügen. Deine Schwester könnte ja auch bei einer betreuten organisierten Fahrt mitfahren, bei der sich rund um die Uhr um sie gekümmert wird. Du.musst ja nicht mitfahren. Und auch dir rechtliche Betreuung musst du nicht machen. Ist deine privat Sache. Könntest die rechtliche Betreuung und die Pflege an entsprechende professionelle Stellen abgeben. Du hast aus deine Position als Betreuerin keine Rechte, eigentlich nur Pflichten.
Also bleibt es am Ende dabei: Wenn du mit fahren willst musst du Urlaub einreichen oder sich unentgeltlich freistellen lassen. So ist es nun mal.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Betreuerin und Urlaub

Antwort von Christine70 am 25.08.2019, 0:49 Uhr

Davon höre ich zum ersten Mal.

Mein Mann ist mein pflegender Angehöriger zu 100 % (ich selbst bin Pflegegrad 3) und bekommt keinen "Sonderurlaub"

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Betreuerin und Urlaub

Antwort von Anna3Mama am 25.08.2019, 9:46 Uhr

Ist Dein Mann denn bei der IG Metall oder einem Betrieb, der diesen Tarifvertrag als Basis für die Betriebsvereinbarung hat?
Hier mal der Link https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/metall-und-elektro/tarifliches-zusatzgeld-oder-acht-freie-tage

Auch wenn nicht, könnte man ja versuchen, individuell eine Lösung mit dem AG zu finden und mehr Urlaub statt (z.B.) Urlaubsgeld zu bekommen.

Im TV klappt das nur einmal in den 2 Jahren in denen der TV gültig ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich habe die Frage nicht verstanden

Antwort von Ellert am 30.08.2019, 6:57 Uhr

huhu

Du bist Betreuerin im Sinne des Gesetzes, also hast die Vollmachten etc
ich würde also die Betreuerurkunde mitnehmen für den Fall dass Dinge zu entscheiden sind als Nachweis. Wir haben die Betreuung auch zu zweit , entscheiden unabhängig, muss nicht zusammen sein.

Oder meinst Du, Du bist Pflegende daheim ?
Wenn Du mit der Schwester in Urlaub fährst musst Du freinehmen, warum sollte das Sonderurlaub sein mit Gehalt weiterzahlen ?
Pflege läuft dort dann ja auch weiter und das Pföegegeld auch.
Was Du vor Ort dann mit Deiner Schwester machst hängt sicher vom Anbieter ab
(wir machen solche Urlaube nicht , wir reisen nur privat)
Ich kenne es aber dass es Anbieter gibt die alles übernehmen so dass pflegende Angehörige mal Entspannung haben dann aber i der Zeoit das Pflegegeld bekommen und ggf Verhinderungspflege abrechnen, evtl wäre das eine Alternative ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

im ÖD gibt es das auch nicht

Antwort von Ellert am 30.08.2019, 6:59 Uhr

aber auch kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Wenn es behinderte Kinder sind kann man noch über 12 Kind-KrankTage bekommen aber mehr auch nicht, musst Du zum Arzt mit dem Angehörigen musst Du auch freinehmen

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das ist schon sehr heftig formuliert

Antwort von Ellert am 30.08.2019, 7:06 Uhr

Rechtlich gesehen ist das definitiv so-
menschlich finde ich es toll wenn jemand mit einer Schwester in Urlaub fährt und dann dort weiterhin dafür da ist - für ein lächerliches Pflegegeld im Vergleich was die Kassen für Heime zahlen !

Wir haben ein 22 jähriges Kind mit Pflegegrad 5 -das ist eine andere Sache da mein Fleisch und Blut- aber geschwister pflegen finde ich wirklich klasse.
Wir lösen es ganz anders
wir machen normalen Familienurlaub und nehmen Ellert mit, planen entsprechend dass das dort auch geht, da stellen sich Fragen wie oben garnicht.

Ich kenne Familien die nehmen eine Pflegekraft mit in Urlaub, rechnen es ab über Verhinderungspflege was es natürlich niemals abdeckt, aber so kommen sie etwa szr Ruhe ( mich würde das eher nerven)
oder man hat eine Woche im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege und kann da alleine wegfahren - wobei ich eine Woche sehr wenig finde.

Aussenstehende sehen nr das Pflegegeld und niemals die Arbeit die dahintersteckt
ich sehe oft die Einsparungen der Kasse und finde es frech Angehörigen weniger zu zahlen als ein Heimplatz kosten würde. Also spart jeder der Pflegt der Kasse viel Geld

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das ist schon sehr heftig formuliert

Antwort von Kinderland am 19.09.2019, 19:30 Uhr

Hier ist pflegastufe 5 auch angesagt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.