Geschrieben von desireekk am 12.08.2019, 4:11 Uhr |
Versorgungsausgleich und die Steuer..,
Hallo zusammen
Wer kann mir mal helfen:
Grundsätzlich muss/kann man den Versorgungsausgleich ja über Anlage U steuerlich abhandeln.
Frage 1: MUSS man Anlage U machen, oder kann man? Ich meine wenn der Zahlende nicht darauf besteht (bzw. nicht Anlage U ausfüllt) , MUSS man nicht, oder?
Nun ein Spezialfall:
meine Freundin bekommt einen Versorgungsausgleich aus dem Ausland. Exmann ist in D nicht steuerpflichtig. Ergo gibt es auch keine Anlage U von ihm zu erwarten.
Frage 2:
Muss meine Freundin nun trotzdem Anlage U erklären?
Neugierig Grüße
D
Re: Versorgungsausgleich und die Steuer..,
Antwort von Leena am 13.08.2019, 20:18 Uhr
Nein, Unterhaltsleistungen von geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartnern sind nur steuerpflichtig, wenn man die Anlage U unterschrieben hat und der Zahler die Zahlungen damit absetzen kann, im Gegenzug der Empfänger aber auch versteuern muss.
Die Freundin muss also nichts versteuern.
:-)
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