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Geschrieben von Adlershorst 38 am 13.08.2019, 10:48 Uhr

Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot

Sehr geehrtes RUB Team,

ich habe unsere Tochter im September letzten Jahres geboren und befinde mich in Elternzeit bis 10.09.2019.
Diese Woche habe ich wieder positiv getestet.

Vor und nach der Geburt unserer Tochter hatte ich Fehlgeburten.
Dies führte in der Schwangerschaft mit meiner Tochter zu einem sofortigen Beschäftigungsverbot meines Arztes. Mein Arbeitgeber hatte auch eine Planungssicherheit. Soweit alles gut. Ich bekam mein volles Gehalt über die Krankenkasse.

Ich gehe davon aus jetzt wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot zu erhalten.

Die Krankenkasse müsste doch jetzt wieder einspringen und mein altes Gehalt zu 38,5 std Woche zahlen oder? Meinen Dienst mit 20 std die Woche habe ich ja noch nicht angetreten - auch hierfür keine Vertragsänderung unterschrieben.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Danke Lizzi

 
5 Antworten:

Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot

Antwort von basis am 13.08.2019, 11:01 Uhr

Nein.

* Fehlgeburten sind per se kein Grund für ein Beschäftigungsverbot vom Arzt, eine AU vielleicht aber kein BV. Das kann der AG anfechten. Ob er das tut ist eine andere Frage.

* So lange deine EZ läuft gibt es ohnehin kein Berufsverbot, denn Du übst ja keine Tätigkeit aus.

* Wenn es nach Ende der EZ zum BV kommt, dann würdest Du dort den Lohn bekommen, den Du ohne BV erhälst. Ist vereinbart, dass Du für 20h kommst, dann erhälst Du den Lohn für 20h.

* Grundsätzlich bekommst Du nur für die Zeiten Geld, die du auch tatsächlich leisten könntest (sprich z.B. Betreuung für das Kind hast).

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Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot

Antwort von Adlershorst 38 am 13.08.2019, 11:19 Uhr

Die Krankenkasse sagt es bezieht sich auf die letzten drei Monatsgehälter in Vollzeit und ich soll sofort die Elternzeit beenden und das BV einreichen.

Das BV bekomme ich nicht nur wegen der Fehlgeburten - in diesem Thema bin ich sicher und das steht auch ausser Frage.

Hinweis der Krankenkasse - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

Ich warte jetzt den FA Termin am Freitag ab und bespreche dann alles weitere mit ihr und dann mit meinem Arbeitgeber. Zumindest das zweite Gespräch mit KK war in der Zwischenzeit erfolgreicher.

Danke für deine Antwort

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Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot

Antwort von Felica am 13.08.2019, 13:43 Uhr

Die KK hat gesagt du sollst auf welcher Grundlage die EZ beenden? Da würde ich um das genaue Gesetz bitten. Ohne Zustimmung des AG geht das nämlich nur zum neuen Mutterschutz. Oder im absoluten Härtefällen weil Mann verstorben oder arbeitslos oder ähnlich gravierend. Eine erneute Schwangerschaft ist aber sicherlich kein Härtefall.

Das würde ich mir schriftlich geben diese Aussage der KK. Sollte ja kein Thema sein.

BV bei bereits vorhandenen Kindern ist zudem anders zu betrachten wie wenn noch keine Kinder da sind. Ein BV setzt nämlich in dem Falle eine vorhandenen Kinderbetreuung über den benötigten Stundenumfang den man ohne BV arbeiten würde zwingend voraus. Hast du die wenn eigentlich TZ geplant war? Im Zweifel musst du das nämlich nachweisen. Und die Leute die das BV prüfen sind völlig andere welche solche Auskünften geben, zumal nach meinen Erfahrungen locker mal eben 50% aller Auskünfte vor Ort oder am Telefon falsch sind. Selbst zu oft erlebt. Hatte das gerade in der Schwangerschaft wo nicht mal bekannt war das schwangerschaftsbezogene Erkrankungen zur Ausklammerung beim EG führen.

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lass Dir das alles schriftlich geben

Antwort von Ellert am 13.08.2019, 17:22 Uhr

sowas ist imemr wichtig wenn es hinterher Nachteile geben sollte und dann die Mitarbeiter sagen das hättest Du falsch verstanden.

Wann hättest Du denn wieder arbeiten kommen sollen ?
Hast Du zu dem Zeitpunkt eine volle KIndergartenbetreuung oder warum hattes Du angedacht Teilzeit zu kommen ?

Sofortiges BV gibt es übrigens schon öfters, ich kenne diverse Krankenschwestern bei denen das der Fall war weil sie keine andere Stelle bereitgestellt bekommen konnten
oder Erzieher ohne gewissen Impfschutz.

dagmar

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Re: lass Dir das alles schriftlich geben

Antwort von basis am 15.08.2019, 14:43 Uhr

Ein sofortiges BV kann es nur geben, wenn man auch tatsächlich gerade arbeitet. Die AP ist aber in EZ und arbeitet auch nicht in dieser EZ. Insofern ist ein BV einfach inhaltlich falsch. Als Hausfrau bekommt man ja auch kein BV.

Die EZ darf man nicht einfach einseitig beenden und die Aussage der KK kommt in diesem Fall einer Aufforderung zum Sozialbetrug gleich, denn so lange sie in EZ ist, steht ihr keine Zahlung zu und die vorzeitige Beendigung ist nur für Härtefälle vorgesehen. Aber weil sie jetzt schwanger ist, soll die soziale Gemeinschaft ihr Geld zahlen, dass sie sonst ja auch nicht selbst verdienen würde? Und auch noch mehr, als sie bereit und in der Lage ist zu leisten, denn die TZ wird ja Gründe gehabt haben.

Sobald die EZ regulär demnächst endet stehen die Leistungen ja ohnehin in dem Umfang, der vereinbart ist und geleistet werden kann zu. Das ist ja auch das Geld, mit dem offensichtlich gehaltstechnisch gerechnet wurde.

Es ist ja aber alles bereits erklärt worden und der genommene Anwalt wird hoffentlich korrekt beraten. Ich bezweifle, dass auch eine Falschaussage einer unwissenden KK Angestellten im Zweifel irgend ein Gewicht hat, wenn eine völlig andere Stelle feststellt, dass weder BV noch Beendigung der EZ um eben jenes in vollem Umfang anzutreten gerechtfertigt war. Ansonsten kann man ja immer noch drauf setzen, dass es genug Stellen gibt, denen auch Sozialbetrug scheiß egal ist und sie es nicht verfolgen werden. Ist ja leider oft genug so.

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