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Geschrieben von shinead am 16.04.2020, 12:21 Uhr

Vaterschaft und IHK Prüfung

Ist die Geburt geplant (also ein geplanter Kaiserschnitt/geplante Einleitung?) auf jeden Fall den Termin verschieben. Möglichst auf den Tag nach der Prüfung.

Handelt es sich um den errechneten Geburtstermin, wird das Kind sehr wahrscheinlich nicht an diesem Tag kommen. Ggf. gibt es bis August Gründe, die eine vorzeitige Geburt bedingen (bei ü40 wäre das nicht ungewöhnlich), dann wäre der Termin sowieso obsolet.

Im Zweifel, wenn er sich wirklich nicht konzentrieren kann, war der Azubi halt anwesend, fällt durch und wiederholt im November die Prüfung. Das würde ich aber nur bei entsprechenden Rücklagen empfehlen.

 
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