Geschrieben von 1.Kleineswunder am 17.03.2020, 8:38 Uhr |
Steuerklasse zurückwechseln
Hallo ihr Lieben,
Kurze Frage zur steuerklasse. Ich habe derzeit die 3 und mein Mann die 5. Ich bin jetzt im Mutterschutz und gehe dann in elternzeit. Für 2 Jahre und mein Mann für die 2 Monate gesplittet. Wann genau denkt ihr wechselt man denn die steuerklasse zurück? Das ich in der 5 und er in der 3 ist? Nach der geburt sofort oder nach dem mutterschaftsgeldbezug?
Lieben Dank für die Hilfe!
Re: Steuerklasse zurückwechseln
Antwort von Lotusblume84 am 17.03.2020, 10:08 Uhr
Beachte dass ihr in der Kombination vss Steuern nachzahlen müsst. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem progressionsvorbehalt.Wir haben 4/4 nach Geburt.
Re: Steuerklasse zurückwechseln
Antwort von AnLu89 am 17.03.2020, 16:10 Uhr
Hey,
ich würde den Wechsel sofort beantragen, denn es dauert ja auch ein paar Wochen bis es umgesetzt wird. Und während MuSchu hat die steuerklasse keinen Einfluss mehr, das Geld bleib gleich...
Aber beachte, dass zur Jahresabrechnung wieder alles in einen Topf geworfen wird und ihr ggfls. nachzahlen müsst.
Wir werden es trotzdem mit 5/3 machen in der Zeit (sind jetzt 4/4), da wir lieber mit etwas mehr Geld monatlich arbeiten...
Re: Steuerklasse zurückwechseln
Antwort von Lotusblume84 am 18.03.2020, 20:22 Uhr
Der Wechsel geht eigentlich im nächsten Monat. Hat bei uns auch geklappt.
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@ohno... Habt ihr besichtigt?
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Eure Sichtweise bitte ;-) Teil II