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Geschrieben von Zicklein3 am 06.04.2020, 7:52 Uhr

Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Kennt sich jemand aus? Ich bin seit 2 Wochen in Kurzarbeit, und bis 19. 4 ist in meiner Arbeitsplan App noch Kurzarbeit eingetragen. Am Karfreitag und Ostermontag ist das Feld leer. Das heißt ich bekomme die beiden Tage nicht bezahlt?
Normalerweise werden Feiertage ja bezahlt, warum da nicht? Damit bin ich ja doppelt bestraft. Ich kann ja nichts dafür, dass mein Chef seinen Laden schließen musste.

 
9 Antworten:

Re: Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Antwort von kravallie am 06.04.2020, 10:24 Uhr

du hast doch einen ganz normalen Arbeitsvertrag oder?
die berechnungsgrundlage für Kurzarbeitergeld ist der durchschnittsverdienst der letzten drei Monate.
an Feiertagen sind doch baumärkte eh geschlossen und du hättest nicht gearbeitet, was stört dich jetzt daran?

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Re: Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Antwort von RR am 06.04.2020, 17:54 Uhr

Hallo
hier kannst du es nachlesen

https://www.vangard.de/blogbeitrag/kurzarbeit-eingefuehrt-und-nun

viele Grüße

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Re: Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Antwort von Zicklein3 am 06.04.2020, 17:55 Uhr

Das ein gesetzlicher Feiertag bezahlt wird und bei Kurzarbeit ist der Tag komplett ohne Bezahlung. Da ich nur Mindestlohn verdiene ist das schon extrem, was ich weniger bekomme.
Man bekommt 67 % vom Stundenlohn x die Arbeitsstunden des Monats (bzw der wochen).

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heisst jetzt auf deutsch, rr?

Antwort von kravallie am 06.04.2020, 18:31 Uhr

du als Unternehmerin musst es doch wissen.

mein Verständnis ist: Zicklein bekommt ihr Geld.
von wem ist ihr/mir wurscht. allein eine sache zwischen jobcenter und ag, or?

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Re: Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Antwort von Felica am 07.04.2020, 14:20 Uhr

Also ich bin noch nie an einem Feiertag auf irgendeinen Arbeitsplan eingetragen worden außer es war üblich das auch an Feiertagen gearbeitet wird. Wie man dann daraus schließt das man die Tage nicht bezahlt bekommt, keine Ahnung. Das Gesetz sagt doch recht deutlich das, sofern man an dem Tag eigentlich arbeiten müsste wenn da kein Feiertag wäre, man es bezahlt bekommt. Bei Kurzarbeit muss das dann der AG übernehmen.

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Re: Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Antwort von Saarlandmami2 am 08.04.2020, 19:38 Uhr

Bei einer normalen Woche von Mo-sa kann man arbeiten. Aber sonntags oder feiertags ist doch zu. Anders bei meinem Mann die arbeiten im 3 Schicht system 24/7. d.h. auch sonntags, Ostermontag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Karfreitag usw. Deshalb braucht er dann auch für den Samstag und Sonntag einen Krankenschein, wenn er auf diese Tage arbeiten müsste.

Bei Kurzarbeit 0 arbeitest du gar nicht, und bekommst dafür entsprechend deiner Stunden lt Vertrag das Kurzarbeitergeld

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Re: Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Antwort von Zicklein3 am 11.04.2020, 22:50 Uhr

So ist es leider nicht, ich bekomme diese Woche und auch nächste Woche einen Tag weniger bezahlt, statt 5 Tagen, nur 4 Tage. Ich habe heute den stundenzettel für diese Woche bekommen.

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Re: Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Antwort von kravallie am 12.04.2020, 11:52 Uhr

dann hast du einen auf stunden basierenden vertrag unterschrieben.
vielleicht kannst du diese irgendwann wieder reinholen....wenn alles wieder offen hat.

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Re: Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Antwort von mama von joshua am tab am 23.04.2020, 18:03 Uhr

Stimmt nicht ganz. Es sind 67% des pauschalierten Nettoverdienstes der Ausfallstunden.
Wenn du an diesem Tag regulär geabeitet hättest, steht dir Kug für den Tag zu, ansonsten nicht.

So zumindest die Info der Arbeitsagentur, nach der wir beim Steuerberater die Löhne berechnen.

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