Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Kurzarbeit und Feiertage- Frage dazu

Zicklein3

Beitrag melden

Kennt sich jemand aus? Ich bin seit 2 Wochen in Kurzarbeit, und bis 19. 4 ist in meiner Arbeitsplan App noch Kurzarbeit eingetragen. Am Karfreitag und Ostermontag ist das Feld leer. Das heißt ich bekomme die beiden Tage nicht bezahlt? Normalerweise werden Feiertage ja bezahlt, warum da nicht? Damit bin ich ja doppelt bestraft. Ich kann ja nichts dafür, dass mein Chef seinen Laden schließen musste.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

du hast doch einen ganz normalen Arbeitsvertrag oder? die berechnungsgrundlage für Kurzarbeitergeld ist der durchschnittsverdienst der letzten drei Monate. an Feiertagen sind doch baumärkte eh geschlossen und du hättest nicht gearbeitet, was stört dich jetzt daran?


Zicklein3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das ein gesetzlicher Feiertag bezahlt wird und bei Kurzarbeit ist der Tag komplett ohne Bezahlung. Da ich nur Mindestlohn verdiene ist das schon extrem, was ich weniger bekomme. Man bekommt 67 % vom Stundenlohn x die Arbeitsstunden des Monats (bzw der wochen).


mama von joshua am tab

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Stimmt nicht ganz. Es sind 67% des pauschalierten Nettoverdienstes der Ausfallstunden. Wenn du an diesem Tag regulär geabeitet hättest, steht dir Kug für den Tag zu, ansonsten nicht. So zumindest die Info der Arbeitsagentur, nach der wir beim Steuerberater die Löhne berechnen.


RR

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Hallo hier kannst du es nachlesen https://www.vangard.de/blogbeitrag/kurzarbeit-eingefuehrt-und-nun viele Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von RR

du als Unternehmerin musst es doch wissen. mein Verständnis ist: Zicklein bekommt ihr Geld. von wem ist ihr/mir wurscht. allein eine sache zwischen jobcenter und ag, or?


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Also ich bin noch nie an einem Feiertag auf irgendeinen Arbeitsplan eingetragen worden außer es war üblich das auch an Feiertagen gearbeitet wird. Wie man dann daraus schließt das man die Tage nicht bezahlt bekommt, keine Ahnung. Das Gesetz sagt doch recht deutlich das, sofern man an dem Tag eigentlich arbeiten müsste wenn da kein Feiertag wäre, man es bezahlt bekommt. Bei Kurzarbeit muss das dann der AG übernehmen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Bei einer normalen Woche von Mo-sa kann man arbeiten. Aber sonntags oder feiertags ist doch zu. Anders bei meinem Mann die arbeiten im 3 Schicht system 24/7. d.h. auch sonntags, Ostermontag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Karfreitag usw. Deshalb braucht er dann auch für den Samstag und Sonntag einen Krankenschein, wenn er auf diese Tage arbeiten müsste. Bei Kurzarbeit 0 arbeitest du gar nicht, und bekommst dafür entsprechend deiner Stunden lt Vertrag das Kurzarbeitergeld


Zicklein3

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

So ist es leider nicht, ich bekomme diese Woche und auch nächste Woche einen Tag weniger bezahlt, statt 5 Tagen, nur 4 Tage. Ich habe heute den stundenzettel für diese Woche bekommen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

dann hast du einen auf stunden basierenden vertrag unterschrieben. vielleicht kannst du diese irgendwann wieder reinholen....wenn alles wieder offen hat.