Geschrieben von Ria24 am 18.03.2020, 10:43 Uhr |
Nach Elternzeit arbeitslos
Hey ihr lieben. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Mein Sohn ist jetzt Anfang März 1 geworden und ich bin nicht mehr in Elternzeit. Ich habe bis kurz vor seiner Geburt gearbeitet aber dementsprechend schon über ein Jahr nicht mehr. Muss ich mich arbeitslos melden und wenn ja, wie siehts mit finanzieller Unterstützung aus? Ich bin Hebamme und kann im Januar wenn der kleine in die Kita kommt wieder freiberuflich anfangen.
Liebe Grüße und bleibt gesund :-)
Re: Nach Elternzeit arbeitslos
Antwort von shinead am 19.03.2020, 11:58 Uhr
Warst Du vor der Elternzeit sozialversicherungspflichtig angestellt oder freiberuflich tätig. +
Als Angestellte hättest du ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu müsstest Du Dich arbeitslos melden. Das geht m.E. aktuell telefonisch.
Als Selbstständige hast Du Anspruch auf ALG1, wenn Du vorher freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert warst. Ansonsten auf ALG2.
Re: Nach Elternzeit arbeitslos
Antwort von Lewanna am 19.03.2020, 13:43 Uhr
ALG1 gibt es aber nur wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht, das Kind also betreut ist.
LG
Re: Nach Elternzeit arbeitslos
Antwort von SunnyGirl!75 am 13.04.2020, 15:58 Uhr
Das würde ja bedeuten bis Januar kein AlG1 und AlG2 nur wenn der Partner nicht viel verdient.
Darf ich fragen warum Elterngeld nur für 12 Monate genommen wurde und erst in einem 3/4 Jahr ein Betreuungsplatz?
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