Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 10.05.2021, 16:45 Uhr

sorry...

Ah, okay.

Wenn er tatsächlich nur als Mittler tätig wird, muß er selbst auch keine Gewährleistung anbieten. Denn er verkauft ja auch nichts.
Anders ist das natürlich, wenn er da "mauschelt" um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.
Dafür spricht die angebeteten Finanzierung.
Wobei: auch hier kann er lediglich als Makler/Mittler für das Darlehen tätig werden und dafür zB eine Provision bekommen.

Wie belegt er denn den Kundenauftrag? Ihr müßt ja Anschrift etc. des eigentlichen Verkäufers haben.

 
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