Geschrieben von KKM am 26.04.2021, 9:59 Uhr |
Stromrechnung
Mein Bruder, Single, Mietwohnung mit 3 Zimmern, ca. 50 qm, Wasserbett, PC, Herd, TV, Ölheizung, hat seine Jahresrechnung bekommen.
Er soll nun monatlich 130 EUR zahlen
Zum Vergleich:
Meine Mutter, meine Kinder und ich wohnen in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, ca. 250 qm Wohnfläche.
3 PC, 2 TV, 2 Waschmaschinen, 2 Küchen, Homeoffice plus Homestudent plus Homeschüler zahlen zusammen ziemlich genau den gleichen Abschlag. Gleicher Stromanbieter.
Kann das sein?.?
Ich habe den Verdacht, dass das Wasserbett ein Stromfresser ist oder jemand seinen Strom anzapft.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Re: Stromrechnung
Antwort von Fru am 26.04.2021, 10:04 Uhr
Ich habe es mal erlebt, dass der Abschlag sich nach dem Vormieter gerichtet hat. In meinem Fall war es so, dass dieser gar nicht gezahlt hat und entsprechend hoch sollte mein Abschlag sein. Kostete ein Anruf.
Re: Stromrechnung
Antwort von KKM am 26.04.2021, 10:08 Uhr
Danke.
Das kann leider nicht sein. Er wohnt schon seit 15 Jahren in der Wohnung.
Letztes Jahr betrug der Abschlag noch 90 EUR
Re: Stromrechnung
Antwort von reblaus am 26.04.2021, 10:17 Uhr
Goggle mal Wasserbett und Stromverbrauch .
Da gibt es etliche Modellrechnungen ...
Kommt auf einige Punkte an, die Dir dein Bruder beantworten kann/muss.
So vom Grundtenor der Rechnungen , würde ich sagen : ja das Wasserbett ist der Stromfresser bei ihm .
Re: Stromrechnung
Antwort von Silvia3 am 26.04.2021, 10:45 Uhr
Stromverbrauch des vermeintlichen Übeltäters ausrechnen oder messen.
https://rechneronline.de/steckdose/stromkosten.php
https://www.computerbild.de/test-vergleich/energiemessgeraet-test/
Evtl. anderer Stromtarif beim gleichen Anbieter? Was kostet 1 kWh?
Silvia
Re: Stromrechnung
Antwort von Möhrchen am 26.04.2021, 12:01 Uhr
Ist er denn auch im HO? Hat er den gleichen Tarif?
Seit wann hat er das Wasserbett? Wann wurde zuletzt abgelesen bzw. wie wurde der Verbrauch ermittelt? Hat er abgelesen (wenn ja, wann zuletzt) oder wurde hochgerechnet?
Er könnte sich ein Strommessgerät besorgen und den Verbrauch prüfen, wenn es schon einen konkreten Verdacht gibt.
Re: Stromrechnung
Antwort von Ellert am 26.04.2021, 13:15 Uhr
50 qm bei drei Zimmern ?
Da kann was nicht stimmen an sich....
Wasserbett wird sicher viel brauchen aber was hat er für Geräte und Lampen,
Ich finde den Betrag auch extrem viel...
Re: Stromrechnung
Antwort von Caot am 26.04.2021, 14:38 Uhr
Zähler an das Wasserbett klemmen. Beobachten! Nach einer Woche kontrollieren.
Alternativ: täglich den Verbrauch notieren. Mit der Zeit kann man das dann besser einschätzen ob der Verbrauch stimmen kann.
Re: Stromrechnung
Antwort von Berlin! am 26.04.2021, 17:07 Uhr
Wie wird denn Wasser erhitzt?
Was ist mit dem Kühlschrank?
Und muß er nachzahlen oder wurde vom Vermieter der Abschlag neu festgelegt? Ggf. mal nachfragen, wann der Verbrauch sich so erhöht hat.
Re: Stromrechnung
Antwort von Caot am 27.04.2021, 8:18 Uhr
Strom vom Vermieter? Der private Strom wird doch selber bezahlt?
Wann ein Verbrauch statt fand kann man nur mit einem „digitalen“ Zähler ermitteln. Klassisch die Funktechnik an Wasser- oder WMZ. Hier geht die taggenaue Ablesung.
Alternativ: Zähler in den Steckdosen wo die Geräte, die man als Übeltäter vermutet, stecken.
Re: Stromrechnung
Antwort von tabalugalilli am 27.04.2021, 15:04 Uhr
Wenn er da schon so lange wohnt, dann hat er ja die letzte Abrechnung. Da steht doch der Stromverbrauch drauf. Es muss ja eine Grundlage geben, dass sich der Abschlag von 90,- auf 130,- Euro erhöht hat. Was ziemlich einfach ist: den Zählerstand mal 30 Tage lang jeden Tag notieren (wenn möglich zur gleichen Uhrzeit).
Lösung @ all
Antwort von KKM am 28.04.2021, 12:14 Uhr
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Vor 1 Jahr (2020) wurde sein Verbrauch seit 2019 geschätzt, viel zu niedrig. Wegen Corona wurde nicht abgelesen.
Seine Nachzahlung bezieht sich somit auf 2 Jahre.
Wir lasssen den Abschlag.
Nächstes Jahr sollte es dann eine Erstattung geben mit dem reellen Verbrauch.
Dennoch muss er mal überlegen, wie sein Stromverbrauch insgesamt ist.