Geschrieben von Rosarot38 am 07.04.2021, 18:56 Uhr |
Erbrecht Patchwork
Hallo ihr Lieben, vielleicht kennt sich ja jemand aus...
Wir sind ein Paar mit jeweils zwei Kindern aus früherer Partnerschaft und (bald) zwei gemeinsamen Kindern.
2016 haben wir geheiratet und davor ein Haus gekauft. Jetzt würde ich gerne wissen ob man es irgendwie regeln kann, dass weder seine noch meine Kinder Anspruch auf das Haus haben falls einem von uns mal was passiert? Und wie wird überhaupt der Anspruch geregelt auf Erbe? Muss immer ein Pflichtteil gezahlt werden?
Vielen Dank fürs Lesen
Re: Erbrecht Patchwork
Antwort von Lotusblume84 am 07.04.2021, 20:07 Uhr
Bei solchen Konstellationen würde ich immer einen Anwalt bzw Notar mit ins Boot holen um auf der sicheren Seite zu sein!
Der Pflichtteil bleibt bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen immer, ja
Re: Erbrecht Patchwork
Antwort von sarahT am 09.04.2021, 20:39 Uhr
Hallo,
bitte geht zu einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem.guten Notar. Der kann euch eure Fragen genau beantworten und auch sagen, ob euer Vorhaben bzgl des Hauses umsetzbar ist oder nicht. Das würde hier wohl den Rahmen sprengen.
Grüße
Re: Erbrecht Patchwork
Antwort von LilaLaune123 am 20.04.2021, 19:38 Uhr
Ja, es gibt das sogenannte Berliner Testament, bei dem die beiden Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen. Die Kinder könnten dann aber dennoch ihren Pflichtteil (die Hälfte von ihrem gesetzlichen Erbteil) einfordern.
Bei eurer Ausgangssituation wäre es auf jeden Fall sehr sinnvoll sich da mal beraten zu lassen.
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