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Geschrieben von Rosarot38 am 07.04.2021, 18:56 Uhr

Erbrecht Patchwork

Hallo ihr Lieben, vielleicht kennt sich ja jemand aus...

Wir sind ein Paar mit jeweils zwei Kindern aus früherer Partnerschaft und (bald) zwei gemeinsamen Kindern.
2016 haben wir geheiratet und davor ein Haus gekauft. Jetzt würde ich gerne wissen ob man es irgendwie regeln kann, dass weder seine noch meine Kinder Anspruch auf das Haus haben falls einem von uns mal was passiert? Und wie wird überhaupt der Anspruch geregelt auf Erbe? Muss immer ein Pflichtteil gezahlt werden?

Vielen Dank fürs Lesen

 
3 Antworten:

Re: Erbrecht Patchwork

Antwort von Lotusblume84 am 07.04.2021, 20:07 Uhr

Bei solchen Konstellationen würde ich immer einen Anwalt bzw Notar mit ins Boot holen um auf der sicheren Seite zu sein!
Der Pflichtteil bleibt bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen immer, ja

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Re: Erbrecht Patchwork

Antwort von sarahT am 09.04.2021, 20:39 Uhr

Hallo,
bitte geht zu einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem.guten Notar. Der kann euch eure Fragen genau beantworten und auch sagen, ob euer Vorhaben bzgl des Hauses umsetzbar ist oder nicht. Das würde hier wohl den Rahmen sprengen.
Grüße

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Re: Erbrecht Patchwork

Antwort von LilaLaune123 am 20.04.2021, 19:38 Uhr

Ja, es gibt das sogenannte Berliner Testament, bei dem die beiden Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen. Die Kinder könnten dann aber dennoch ihren Pflichtteil (die Hälfte von ihrem gesetzlichen Erbteil) einfordern.

Bei eurer Ausgangssituation wäre es auf jeden Fall sehr sinnvoll sich da mal beraten zu lassen.

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