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Geschrieben von Lenabella am 06.04.2021, 22:00 Uhr

Was steht mir zu.

Hallo eventuell könnte mir jemand helfen und zwar geht es darum mein mann ist zur Zeit arbeitslos der bekommt Arbeitslosengeld ich bin Mama von zwei Kindern und habe nur das Kindergeld und den Kinderzuschlag und habe heute gehört und dass ich eigentlich auch Geld von der Agentur kriegen müsste wenn ich mich arbeitssuchend melde oder jetzt auch durch die Kinder Arbeitslosengeld z.b. jetzt habe ich so aber darüber noch nie was gehört derjenige von dem ich das heute gehört habe hat gesagt ich habe so gesehen jetzt 5 Jahre Geld verschenkt und deswegen würde ich gerne mal wissen wie das bei euch so ist?
oder z.b. wenn mein mann arbeiten ist Vollzeit ob ich dann auch was beantragen kann.
Danke im voraus

 
6 Antworten:

Re: Was steht mir zu.

Antwort von Ani123 am 07.04.2021, 0:04 Uhr

Mach einen Termin bei der Agentur für Arbeit aus und lass dich beraten. Das geht auch telefonisch. Denn Geld steht dir erst ab dem Tag zu, wo du den Anspruch stellst. Das bedeutet, wenn du morgen den Anspruch meldest, gilt der Anspruch ab morgen. Du bekommst dann rückwirkend ab dem Tag Geld.
Ich glaube, dass dir Hartz IV zusteht. Das bekommen auch Personen, die nur zuhause sind und nur sagen, dass sie arbeiten wollen, dafür nichts tun.
Wenn du arbeiten möchtest und die Betreuung der Kinder sichergestellt ist unterstützt dich die Agentur für Arbeit. Evtl. habt ihr auch Kitaplätze, welche ihr zurzeit nur nicht wegen Corona nutzt. Der Anspruch ist da, sobald ihr beide arbeiten geht. Den könnt ihr dann einfordern. Sollten noch keine Betreuung da sein, solltest du diese einfordern. Denn ohne Betreuung keine Arbeit.
Lass Dir helfen und bewirb dich auch. Du kannst, genauso wie dein Mann, zum Finanziellen beitragen.
Und da er jetzt zuhause ist könntest du einen Minijob annehmen. Lebensmittelgeschäfte suchen Leute zum Regale einräumen.

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verstehe ich nicht so ganz

Antwort von Ellert am 07.04.2021, 7:42 Uhr

Du bist zu Hause wegen der Kinder oder weil Du keinen Job findest ?

Wenn Du Kinderzuschlag bekommst wäre ggf auch ein Antrag auf Wohngeld sinnvoll ewnn es Euch so knapp geht.
Gehen die Kinder in den Kindergarten ? Dann versuche doch selbst eine Arbeit zu finden, muss ja nicht im erlernten Beruf sein.

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Re: Was steht mir zu.

Antwort von sarahT am 07.04.2021, 9:15 Uhr

Hallo,
du selbst hast nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, wenn du sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und deinen Job verloren hast. Sonst nicht. Siehe dein Mann: der hat voll gearbeitet, seinen JOb evrloren und hat da jetzt Anspruch. Er hat ja auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Du selbst hast keinen Anspruch bei der Agentur für Arbeit, nur weil du dich arbeitslos meldest.
Was wahrscheinlihc gemeint ist, ist das Arbeitslosengeld II. Dies wird aber vom Jobcenter gezahlt. Ja, es kann sein, auch wenn dein Mann arbeitet, dass ihr Anrecht auf aufstockende Leistungen habt. Müsste mal berechnet werden.
ABER: wenn dein Mann genug verdient und ihr Anspruch auf Kinderzuschlag habt, dann bekommt ihr keine Leistungen vom Jobcenter. Das eine schließt das andere aus. Wenn ihr Kinderzuschlag bekommt könntet ihr noch Wohngeld beantragen. Das geht beides zusammen.
Jetzt wird es allerdings noch komplizierter und hängt davon ab, wie wahrscheinlihc dein Mann schnell wieder einen Job haben wird: Wenn dein Mann jetzt arbeitslos ist und ja einen entsprechenden Einkommensverlust hat kann es sein, dass ihr mehr Anspruch auf Arbeitslosengeld II habt als ihr Kinderzuschlag bekommt. Da jetzt einen Antrag zu stellen würde ich aber nur machen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass er in den nächsten Monaten einen neuen Job hat. Ich würde versuchen die Zeit so zu überbrücken.
Wenn es bei euch in der Nähe einen Wohlfahrtsverband wie Caritas, Diakonie oder Paritäten gibt oder eine Arbeitslosenberatung, dann ruf da mal an und frag, ob die dir ei der Berechnung helfen können.
Grüße

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Re: Was steht mir zu.

Antwort von Felica am 07.04.2021, 9:26 Uhr

Nach dem was du schreibst, nein ALG1 steht dir nicht zu. Wenn du seit 5 Jahren daheim bist hast du ja auch nichts eingezahlt. Das muss man aber um Anspruch auf ALG1 zu haben. Zudem muss man auch willig sein zu arbeiten und es erst recht auch können. Sprich ohne Kinderbetreuung ist da eh nichts.

Was ihr prüfen lassen könnt wäre ob euch Hartz4 zusteht.

Aber, was hindert dich daran unabhängig vom Amt dir einen Job zu suchen? Vor allen wenn dein Mann aktuell daheim ist.

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Re: Was steht mir zu.

Antwort von Goldbear am 08.04.2021, 13:59 Uhr

mein Wissensstand ist, dass der ALG 1 Anspruch nach vier Jahren verfällt, wenn es nicht in Anspruch genommen wurde.
Arbeitssuchend melden geht immer, aber ein Anspruch auf ALG 1 wäre dann nicht gegeben. Wohngeld könntet ihr noch beantragen. Ihr könnt auch durchrechnen lassen, ob ein Anspruch auf ALG II besteht, dann fällt aber Kinderzuschlag und Wohngeld wieder weg und du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Kinderbetreuung sollte also geregelt sein.
VG
Goldbear

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Re: Was steht mir zu.

Antwort von MenschPapa am 24.04.2021, 23:32 Uhr

Hallo Ani123,

was hat denn dieser Satz zu bedeuten?

Zitat: "Ich glaube, dass dir Hartz IV zusteht. Das bekommen auch Personen, die nur zuhause sind und nur sagen, dass sie arbeiten wollen, dafür nichts tun." Zitatende

Damit unterstellst du allen Menschen die ALG2 beziehen, dass sie einfach nur zu faul sind zu arbeiten. Ich arbeite bei der Agentur für Arbeit und finde diese Aussage nicht schön. Viele Menschen sind unverschuldet in ALG2 gerutscht - auch schon vor der Corona-Krise. Jetzt in der Krise ist es natürlich noch schlimmer. Das kann JEDE/N treffen. Insofern solltest du deine Aussage überdenken und dich dafür bei allen ALG2-Empfängern die hier mitlesen entschuldigen. Es mag ja sein, dass es durchaus einzelne Menschen gibt die tatsächlich keinen Bock haben zu arbeiten, aber das trifft sicher nicht auf die Mehrheit der ALG2-Empfänger zu. Nur weil jemand ALG2 beantragt muss bedeutet das nicht, dass er/sie nur Zuhause ist und so tut als wolle er/sie arbeiten, aber nichts dafür tut. Das ist wirklich schon ziemlich frech.

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