Geschrieben von Sille74 am 22.05.2019, 19:58 Uhr |
Pflegestufe
Ein bisschen Arbeits- und Zeitaufwand ist es schon, kann sich aber durchaus lohnen ...
Wie jemand anderes schon schrieb, musst Du als erstes fristgerecht Widerspruch einlegen gegen den Bescheid der Pflegekasse (aber das weißt Du bestimmt), auch wenn keine Rechtsbehelfsbelehtung draufsteht, was den Krankenkassen immer mal wieder passiert.
Dann schaust Du am besten im Internet nach einem "Pflegegradrechner" (findest Du z.B. auf der Webseite des VdK) und clickst da in den Modulen Deine Einschätzung an und lässt Dir dann den Pflegegrad ausrechnen. Wenn dann ein höherer Pflegegrad herauskommt als nach Einschätzung des MdK, kann Dein Widerspruch durchaus Aussicht auf Erfolg haben. In dem Fall "zerpflückst" Du dann bereits angeraten das Gutachten des MdK Punkt für Punkt (also dort, wo sich Deine und dessen Einschärzungen unterscheiden), in etwa so (als Beispiel): "Laut MdK-Gutachten kann XY noch überwiegend selbständig Treppen steigen. Dies ist so nicht zutreffend. XY ist beim Treppensteigen überwiegend unselbständig. Er/sie muss dabei immer gestützt und gesichert werden, um Stürze zu vermeiden. Beim Versuch, ohne Hilfe Treppen zu steigen, ist XY auch bereits tatsächlich mehrfach gestürzt, zuletzt erlitt er/sie in diesem Zusammenhang einen Oberschenkelhalsbruch (vgl. beigefügter Befundbericht des KH Z vom ...).
Viel Erfolg!
LG,
Sille
- Pflegestufe - tonib 22.05.19, 12:35
- Re: Pflegestufe - QueenMum 22.05.19, 13:19
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- Re: Pflegestufe - Sille74 22.05.19, 19:58
- Re: Pflegestufe - tonib 23.05.19, 11:04
- Seid Ihr privatversichert ? - Ellert 23.05.19, 19:47
- Re: Seid Ihr privatversichert ? - Leena 23.05.19, 21:15
- ich bekomm es nicht - Ellert 23.05.19, 22:58
- Re: Seid Ihr privatversichert ? - tonib 24.05.19, 9:06
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- Bei der Debeka kannst du im eigentlichen Sinn keinen Widerspruch - Silke11 24.05.19, 11:53
- Wie man das Kind auch nennt, dann kommt nochmals ein Gutachter - Ellert 24.05.19, 14:07
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- Re: Pflegestufe - QueenMum 22.05.19, 13:19
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