Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Silke11 am 24.05.2019, 11:53 Uhr

Bei der Debeka kannst du im eigentlichen Sinn keinen Widerspruch

einlegen, da die Debeka keine Behörde ist und keine rechtsmittelfähigen Bescheide erteilt.. Man kann aber innerhalb von 4 Wochen begründen , warum man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, dann prüfen sie erneut, also ähnlich wie beim Widerspruch. Man kann aber auch gleich vordem Sozialgericht klagen.

 
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