Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 21.08.2020, 13:58 Uhr

Nicht ganz

Kindern sind ihren Eltern grundsätzlichauch zum Unterhalt verpflichtet. Dies betrifft Kosten für die Pflege, die von der Pflegeversicherung nicht getragen werden. Diese Different zahlt der Sozialhilfeträger und holt sich das dann von den Kindern wieder.

Diese sind allerdings nur zahlungspflichtig, wenn sie mehr als 100.000 Jahreseinkommen haben.

 
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