Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Mehtab am 22.08.2020, 17:44 Uhr

ich hoffe es trifft ihn nicht

Die 100.000 Euro gelten nur für den Unterhalt bei pflegebedürftigen Eltern. Sonst hat man keinen so großen Freibetrag.

Ich denke aber, dass er bei den paar Euros, die er jetzt erhält, keinen Unterhalt für seine Mutter zahlen muss. Er muss ja erst einmal seinen Lebensunterhalt finanzieren. Selbst bei volljährigen Kindern gibt es einen Selbstbehalt in Höhe von 1.400 Euro. Bei der Mutter muss der Selbstbehalt ja mindestens genau so hoch sein, und viel mehr wird er ja wohl nicht verdienen.

Wenn er später einmal richtig verdient, kann es durchaus anders aussehen. Ich würde jetzt erst einmal gar nichts machen und warten, ob überhaupt jemand auf die Idee kommt, Unterhalt von einem Studenten zu fordern.

 
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