Geschrieben von Festivella_ am 11.08.2020, 11:07 Uhr |
Urlaubsanspruch in EZ
Hallo ihr Lieben.
Ich habe vom 23.01.2020 bis zum 25.01.2021 Elternzeit. In meiner Bestätigung der Elternzeit steht drin das man Chef davon Gebrauch macht den Urlaub in der Elternzeit zu kürzen wenn es ein voller Monat ist. Meines Erachtens ist der Januar 2020 und der Januar 2021 kein voller Monat. Ich werde dort nicht mehr arbeiten und selber kündigen.
Ich hatte bisher 29 Tage Urlaub bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Stehen mir nun die 2,4 Tage für Januar 2020 und Januar 2021 zu ?
Re: Urlaubsanspruch in EZ
Antwort von Strudelteigteilchen am 11.08.2020, 14:51 Uhr
Für Januar 2020 stehen sie Dir zu. Wenn Du aber dort nicht mehr arbeiten möchtest und zum Ende der Elternzeit kündigst, stehen Dir die Tage für Januar 2021 nicht zu.
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