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Geschrieben von @sumsebiene am 17.08.2020, 14:51 Uhr

Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Leider ist diese Woche die elterngeldstelle nicht besetzt und ich habe einen Termin bei meinem Arbeitgeber, den ich aber nicht ganz ohne Hinterwissen antreten möchte. Folgernder Fall: ich bin bis Ende Januar in Elternzeit, erhalte Elterngeld + bis einschließlich November. Mit meinem AG wurde abgemacht, dass ich bei Absprache schon vorzeitig die Elternzeit beenden kann. Durch ganz dumme Umständ habe ich jetzt aber einen neuen Vorgesetzten. Alle alten Mitarbeiter wurden gekündigt. Anklagen sind raus. Ich bin nun erneut schwanger und Mutterschutz beginnt Anfang März. Für die neue elterngeldberechnung würde ich aber wieder ab Dezember arbeiten gehen. Nur wird der neue AG das in Schwangeren Zustand wahrscheinlich nicht genehmigen. Ein anderer aushifsjob für 2 Monate wäre auch kein Problem, aber die Frage wäre bekomme ich da einen? Meine Fragen was wären die möglichen Lösungen mit meinem AG? Kündigen kann er mich nicht, falls er das auch wollte. Muss er einer früheren Rückkehr zustimmen? Wenn ja, werden die Monate in jedem Fall angerechnet, oder gibt es da ein Hintertürchen da ich ja arbeiten will. Im Februar wird er mich ja in jedem Fall arbeiten lassen und das in hochschwangerem Zustand. Ich freue mich über Lösungen und Hintergrundwissen. Vielen Dank

 
6 Antworten:

Re: Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.08.2020, 15:01 Uhr

1. Nein, er muß Dich nicht früher zurücknehmen

2. Du darfst woanders arbeiten. Das muß er zwar genehmigen, aber solange "woanders" kein direkter Konkurrent ist, darf er die Genehmigung nicht verweigern.

3. Vom Ende der Elternzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes muß er Dich gemäß des alten Arbeitsvertrages beschäftigen. Oder zumindest bezahlen.

4. Nein, es gibt kein Hintertürchen für das neue Elterngeld. Entweder Du verdienst was, dann wird das für das neue EG angerechnet, oder nicht, dann zählt der Monat mit Null.

5. Doch, ein Hintertürchen gibt es: Du gehst nicht bereits Anfang März in Mutterschutz, sondern frühestens am 1. April. Dann zählt der März noch für die EG-Berechnung mit dem vollen Gehalt. Ob das den Kohl fett macht, kann ich nicht sagen, das mußt Du im Zweifel berechnen.

Die ersten 14 Monate Deines vorherigen Kindes werden übrigens rausgerechnet. Wann ist das geboren?

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Re: Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

Antwort von @sumsebiene am 17.08.2020, 15:04 Uhr

Ende Januar 2019

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Re: Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.08.2020, 15:25 Uhr

Dann zählen für die EG-Berechnung, wenn ich mich nicht vertue:

12. Monat: Februar 2021 als VZ-Arbeitsmonat
3. bis 11. Monat: April 2020 bis Januar 2021 ohne Einkommen, vermutlich
1. und 2 Monat: Oktober 2018 bis November 2018 mit dem Gehalt vor Kind1

Ja, sicher wäre Einkommen nicht verkehrt, im Grunde ab sofort. Bis zu 30 Stunden gehen ja auch in Elternzeit. Job suchen?

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Re: Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

Antwort von @sumsebiene am 17.08.2020, 15:32 Uhr

Von Januar 2021 bis April 20 wird das Elterngeld plus angerechnet?
Sieht aufjedenfall schlecht aus, da werde ich wohl Ausschau halten

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Re: Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.08.2020, 16:14 Uhr

Ich verstehe die Frage grad nicht.

Elterngeld ist kein Einkommen. Monate mit Elterngeldbezug und keinem zusätzlichen Einkommen werden mit Null berechnet. Aber die ersten 14 Monate mit Elterngeld kannst Du ausklammern. Das wären bei Dir die Monate Januar 2019 bis April 2020. Da wird dann auf frühere Monate vor dem vorherigen Kind zugegriffen.

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Re: Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

Antwort von @sumsebiene am 17.08.2020, 17:34 Uhr

Vielen Dank

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