Geschrieben von Tini_79 am 13.03.2020, 17:58 Uhr |
Lohn bei Schliessung - Kita....
Uns (keine Kita, private Wirtschaft) wurde gesagt, es gäbe bei einer offiziellen Schließung des Betriebes 6 Wochen Lohnfortzahlung.
So ähnlich findet man es auch aktuell im Netz:
4. Die Behörden schließen den Betrieb bzw. das Unternehmen - besitzt der Arbeitnehmer dennoch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt?
Wahrscheinlich ja. Denn eine solche behördliche Maßnahme stellt einen Fall des sog. Betriebsrisikos dar. Hier behält der Arbeitnehmer auch ohne eigene Arbeitsleistung seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt.
5. Dürfen Arbeitnehmer - ggf. gegen ihren Willen - durch den Arbeitgeber nach Hause geschickt werden?
Den Arbeitgeber trifft grundsätzlich eine sog. Beschäftigungspflicht. Schickt der Arbeitgeber Arbeitnehmer unbegründet nach Hause, bleibt der Arbeitgeber zur Entgeltzahlung verpflichtet. Sog. Zwangsurlaub ist grundsätzlich nicht möglich bzw. rechtlich nicht zulässig. Auch das zwangsweise Abfeiern von Überstunden ohne weitere rechtliche Grundlage ist nicht legal.
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/das-coronavirus-und-seine-arbeitsrechtlichen-folgen
- Lohn bei Schliessung - Kita.... - Ellert 13.03.20, 16:47
- PS - ist nicht öffentlicher Dienst - Ellert 13.03.20, 16:49
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - QueenMum 13.03.20, 17:27
- Seit Einführung der Schliesszeiten - Ellert 13.03.20, 17:39
- Re: Seit Einführung der Schliesszeiten - basis 13.03.20, 21:48
- Re: Seit Einführung der Schliesszeiten - mama von joshua am tab 20.03.20, 16:12
- Seit Einführung der Schliesszeiten - Ellert 13.03.20, 17:39
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - Tini_79 13.03.20, 17:58
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - basis 13.03.20, 21:47
- im Umkehrschluss muss dann auch keiner Kindergarten zahlen wenn er zu hat ? - Ellert 13.03.20, 22:23
- Re: im Umkehrschluss muss dann auch keiner Kindergarten zahlen wenn er zu hat ? - basis 13.03.20, 22:35
- und in 4 Wochen ist das nicht erledigt - Ellert 14.03.20, 7:44
- Re: und in 4 Wochen ist das nicht erledigt - basis 14.03.20, 16:13
- und in 4 Wochen ist das nicht erledigt - Ellert 14.03.20, 7:44
- Re: im Umkehrschluss muss dann auch keiner Kindergarten zahlen wenn er zu hat ? - basis 13.03.20, 22:35
- im Umkehrschluss muss dann auch keiner Kindergarten zahlen wenn er zu hat ? - Ellert 13.03.20, 22:23
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - kevome* 14.03.20, 10:59
- passt ja beides nicht - Ellert 14.03.20, 14:45
- Re: passt ja beides nicht - kevome* 14.03.20, 17:18
- passt ja beides nicht - Ellert 14.03.20, 14:45
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - Silvia3 14.03.20, 16:52
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - Ani123 15.03.20, 23:36
Welche Rechte hat man, wenn man keinen KiGa-Platz ab 3 bekommt?
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