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Geschrieben von ohno am 07.03.2020, 12:46 Uhr

Kostenerstattung Widerspruchsführer

Ich habe eine Frage zu § 63 SGB X.

Ich habe gegen den zu gesprochenen Pflegegrad meiner mind. Tochter ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Kann ich meine Aufwendungen geltend machen, evtl auch als Pauschale? Weiß das jemand? Oder gilt der § nur für eine Rechtsvertretung?

Ist eine sehr spezielle Frage, ich weiß...

Viele Grüße ohno!

 
9 Antworten:

Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer

Antwort von Berlin! am 07.03.2020, 13:12 Uhr

Was möchtest Du denn erstattet bekommen?
In der Kommentierung habe ich keine Pauschale gefunden, also keine Summe X, die man verlangen kann. DU kannst aber Kosten für Porto, Material und eine Aufwandsentschädigung verlangen. Analog zum Zivilrecht würde ich diese bei etwa 20-30 Euro ansetzen. Ich weiß, nicht viel.

Insgesamt, also mit Porto und Aufwand, würde ich 50 Euro ansetzen.
WENN Du nicht nachweisbare Kosten hattest, also Auslagen für zB Urkunden, Belege etc., die gehen natürlich extra.

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Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer

Antwort von ohno am 07.03.2020, 13:23 Uhr

Ja, eine Aufwandsentschädigung würde ich gerne ansetzen, es war viel Zeit, die ich da investiert habe. Und zudem musste ich einen Tag Urlaub nehmen, da nochmal eine Gutachterin kam.

VG ohno (und Danke!!)

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Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer

Antwort von Berlin! am 07.03.2020, 17:12 Uhr

....Zeit und Aufwand kann man schlecht Gegenrechnen. Aber in der Kommentierung steht, dass man sich am Verdienst orientieren kann.
Setz doch einfach mal großzügig an, wenn ein ganzer Tag Urlaub nötig war......

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ich hab den Fall bei uns auch oft gehabt

Antwort von Ellert am 08.03.2020, 9:38 Uhr

auf die Idee da Kosten anzustzen kam ich nicht
allerdings kommt hier der Gutachter immer in Absprache dass man die Arbeit so legen kann dass man nicht freinehmen muss.

ich hab auch schon gegen Steuerbescheide Widerspruch eingelegt
auch nie Kosten an gesetzt

dagmar

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Re: ich hab den Fall bei uns auch oft gehabt

Antwort von ohno am 08.03.2020, 10:27 Uhr

Ich wäre auch garnicht auf die Idee gekommen, hätte das die KK nicht auf dem Bescheid angegeben... Schlafenden Hund geweckt . Wie ich gelesen habe, sind die KK auch zu verpflichtet, im Gegensatz zu Finanzbehörden o.a.

Die Begutachtung von Kindern findet seitens unseres MDK generell nur vormittags statt, ich wollte auch lieber einen Termin nach der Arbeit. War leider nicht zu ändern.

Ob ich es jetzt mache, weiß ich noch nicht. Es gab ja auch die vollumfängliche Nachzahlung. Mal sehen.

VG ohno

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wie begründet man denn den Unsinn ?

Antwort von Ellert am 08.03.2020, 19:41 Uhr

Die Begutachtung von Kindern findet seitens unseres MDK generell nur vormittags statt,

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Re: wie begründet man denn den Unsinn ?

Antwort von Berlin! am 08.03.2020, 20:30 Uhr

Gar nicht. Wieso sollte das jemand begründen? Die Termine gibt es nur am Vormittag. Punkt.

Übrigens:
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid richtet sich nicht nach dem SGB.....irgendwie logisch, oder? ;-)

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Re: wie begründet man denn den Unsinn ?

Antwort von ohno am 08.03.2020, 20:58 Uhr

Garnicht?

Die haben für Kinder nur 2 Gutachter, und wenn die 2 nur vormittags arbeiten, weil selber Teilzeit oder was auch immer, muss ich das ja hinnehmen. Wie gesagt, ich konnte auch nicht auf nachmittags verschieben seitens des MDK. Aber das muss mich ja auch nicht interessieren, wenn die dafür in die Tasche greifen...

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Ich hatte noch nie nen Kindergutachter

Antwort von Ellert am 08.03.2020, 21:22 Uhr

zu uns kamen schon Sportmediziner und wer weiss was
gerne Abends nach normalem Dienst
Das problem mit den Terminen kenne ich nicht
eher den Unverstand sich nicht mit Kindern auszukennen

dagmar

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